Terror. Ihr Urteil

Terror. Ihr Urteil

Terror. Ihr Urteil

Originaltitel: Terror. Ihr Urteil – Regie: Lars Kraume – Drehbuch: Oliver Berben, Ferdinand von Schirach, Lars Kraume, nach dem Theaterstück "Terror" von Ferdinand von Schirach – Kamera: Jens Harant – Schnitt: Barbara Gies – Musik: Christoph M. Kaiser, Julian Maas – Darsteller: Burghart Klaußner, Martina Gedeck, Florian David Fitz, Lars Eidinger, Jördis Triebel, Rainer Bock u.a. – 2016; 95 Minuten

Inhaltsangabe

Major Lars Koch schoss befehlswidrig eine mit 164 Menschen besetzte Linienmaschine ab, die ein Terrorist ge­ka­pert hatte, um sie in einem voll besetzten Stadion zerschellen zu lassen. Koch rettete wahrscheinlich Tausenden das Leben. Aber er muss sich vor Gericht verantworten. Die Staats­anwältin unterscheidet zwischen Moral und Recht; sie verlangt Kochs Verurteilung wegen Mordes, weil die Aufrechnung von Menschenleben gegen Menschenleben gegen die Verfassung verstößt ...
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Kritik

Lars Kraume beschränkt sich bei der Verfilmung des Kammerspiels "Terror" von Ferdinand von Schirach auf den Gerichtssaal und verzichtet auf die Einblendung von Action-Szenen. Gerade deshalb reißen die Dialoge die Zuschauer mit und zwingen sie zum Nachdenken.
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Der 32 Jahre alte Luftwaffen-Major Lars Koch (Florian David Fitz) muss sich im Oktober 2016 vor einem Berliner Schwurgericht verantworten. Seit er am 26. Mai eine auf dem Flug von Berlin nach München von einem Terroristen gekaperte Lufthansa-Maschine abschoss, sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende Richter (Burghart Klaußner) ruft zu Beginn der Beweisaufnahme den Zeugen Christian Lauterbach (Rainer Bock) auf, einen 52-jährigen Oberst­leutnant der Luftwaffe, der beim 2003 geschaffenen Nationalen Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum in Uedem nordwestlich von Duisburg arbeitet, das von den Bundesministerien der Verteidigung, des Inneren und für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung betrieben wird und mit Soldaten, Beamten der Bundespolizei und Mitarbeitern der Deutschen Flugsicherung besetzt ist. Im Falle eines Terroranschlags im zivilen Luftverkehr werden von dort aus alle Maßnahmen koordiniert.

Als am 26. Mai die Meldung einging, ein Selbstmordattentäter des IS habe ein mit 164 Menschen besetztes Linienflugzeug in seine Gewalt gebracht und drohe mit dem Tod zehntausender Menschen, amtierte Oberstleutnant Lauterbach als Duty Controller. Er ließ eine der Alarmrotten aufsteigen und informierte den zuständigen General der Luftwaffe. Es dauerte nur zehn Minuten, bis die beiden von Major Koch und Oberleutnant Weinberger geflogenen Kampfjets die Lufthansa-Maschine erreichten. Nachdem der Versuch, den Linienjet abzudrängen, misslungen war, setzte Major Koch einen Warnschuss, auf den jedoch keine Reaktion erfolgte. Die Maschine hielt weiter Kurs auf München.

Der General schlug der Verteidigungsministerin daraufhin den Abschuss des Flugzeugs vor, aber sie lehnte das ab und bezog sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006, dem zufolge das Luftsicherheitsgesetz vom 15. Januar 2005 – das den Abschuss eines entführten Flugzeugs als Ultima ratio zur Abwendung einer noch größeren Opferzahl erlaubte – gegen das Grundrecht auf Leben und gegen die Menschenwürde verstößt. In den nächsten 28 Minuten flogen die beiden Kampfjets neben dem entführten Airbus weiter Richtung München.

Als die Linienmaschine in den Sinkflug überging, gab es kaum noch Zweifel daran, dass sie die mit 70 000 Zuschauern besetzte Allianz-Arena im Norden Münchens ansteuerte. Es handelte sich also um einen Renegade, ein Verkehrsflugzeug, das von dem Terroristen als Waffe für einen Anschlag am Boden verwendet wurde. 15 Minuten vor dem Erreichen des Ziels schoss Major Koch den mit 164 Menschen besetzten Airbus mit einer Luft-Luft-Rakete befehlswidrig ab. Das linke Triebwerk wurde getroffen, die Tragfläche explodierte, und das Flugzeug stürzte auf einen Kartoffelacker. Es gab keine Überlebenden.

Die Staatsanwältin Nelson (Martina Gedeck) fragt den Zeugen Lauterbach, wieso niemand die Räumung des Fußballstadions veranlasst habe. Der Oberstleutnant kann die Frage nicht beantworten, aber die Anklägerin ringt ihm schließlich das Eingeständnis ab, er habe trotz der Entscheidung der Verteidigungsministerin erwartet, dass der Rottenführer den Renegade abschießen werde. Er hätte es in dieser Lage ebenfalls getan. Christian Lauterbach verweist auf Franz Josef Jung, der im September 2007 als Verteidigungsminister erklärte, er würde den Abschuss einer Linienmaschine anordnen, wenn es kein anderes Mittel gäbe, die Bürger zu schützen. Dabei berief er sich auf das Recht des übergesetzlichen Notstands.

Der Angeklagte bestätigt die von Oberstleutnant Lauterbach geschilderten Fakten, die sich auch mit seinem umfassenden Geständnis während der Haft decken.

Der Richter erwähnt Kochs exzellentes Abiturzeugnis, die von dem Offizier erfolgreich durchlaufene extrem strenge Auswahl nach der Bewerbung als Kampfpilot und die hervorragenden Beurteilungen bei der Bundeswehr.

Die Staatsanwältin spricht den Major auf ein von ihm gehaltenes Referat über das Luftsicherheitsgesetz an, in dem er zum Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts Stellung bezog. Dass er es für falsch hält, bestätigt Lars Koch auch vor Gericht. Daraufhin konfrontiert ihn die Staatsanwältin mit dem als Trolley-Problem bzw. Weichenstellerfall bekannten Gedankenexperiment. Ein Güterzug rollt auf einen vollbesetzten Personenzug zu. Ein Weichensteller, der die Gefahr erkennt, leitet den Güterzug auf ein Nebengleis um, obwohl er weiß, dass dort fünf Arbeiter beschäftigt sind, die sich vermutlich nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Darf man einige Menschen töten, um eine größere Zahl zu retten?

Lars Koch weist darauf hin, dass die 164 Menschen in der Lufthansa-Maschine auf jeden Fall gestorben wären. Durch den Abschuss des Renegades verhinderte er lediglich, dass das Flugzeug in ein mit 70 000 Zuschauern besetztes Fuß­ball­stadion raste. Frau Nelson wirft ihm vor, die Passagiere und Besatzungs­mitglieder als Objekte statt als Menschen zu betrachten. Man dürfe nicht das Leben einer Gruppe von Menschen gegen das einer anderen einsetzen.

Die Staatsanwältin weiß, dass der Angeklagte verheiratet ist und einen zwei­jährigen Sohn hat. Seine Ehefrau (Joséphine Thiel) sitzt mit ihren Schwiegereltern im Publikum. Frau Nelson fragt Lars Koch, ob er auch geschossen hätte, wenn seine Frau und sein Sohn an Bord des Verkehrsflugzeugs gewesen wären. Diese Frage könne er nicht beantworten, sagt er.

Die Nebenklägerin Franziska Meiser (Jördis Triebel) wird in den Zeugenstand gerufen. Der Ehemann der 34-jährigen Krankenschwester saß in dem abge­schosse­nen Flieger. Sie wollte ihn am Flughafen abholen. In einer letzten SMS, die sie von ihm bekam, schrieb er, dass er mit einigen anderen Passagieren versuchen werde, ins Cockpit vorzudringen und den Terroristen zu überwältigen. Aber in diesem Augenblick traf die Rakete das Triebwerk. Möglicherweise hätten die Passagiere sonst zumindest den Anschlag auf das vollbesetzte Fußballstadion verhindern können. Vielleicht wäre die Maschine auch im letzten Augenblick vom Piloten hochgezogen worden. – Von ihrem Mann sei nur der linke Schuh gefunden worden, sagt Franziska Meiser. Den habe sie im Wald begraben. Ihre siebenjährige Tochter verstand nicht, wieso die Trauerfeier vor einem leeren Sarg stattfand.

In ihrem Plädoyer führt die Staatsanwältin aus, dass der Angeklagte nach seiner eigenen Überzeugung richtig gehandelt habe, aber dennoch wegen 164-fachen Mordes verurteilt werden müsse, weil Recht und Moral strikt zu trennen seien und die Verfassung über allem stehe.

Herr Biegler (Lars Eidinger), der Verteidiger, hält dagegen, dass kein Prinzip im Einzelfall wichtiger als das Leben von 70 000 Menschen sei. Sein Mandant habe sich in dem Dilemma und unter Zeitdruck für das geringere zweier Übel ent­schie­den und Tausende gerettet. Deshalb müsse er freigesprochen werden.

Der Richter wendet sich an die Zuschauer und macht sie gewissermaßen zu Schöffen: Schuldig oder nicht schuldig? Wie hätten sie entschieden?

86,9 Prozent der Zuschauer, die sich an der ARD-Abstimmung beteiligen, stimmen für „nicht schuldig“.

Der Richter spricht den Angeklagten also frei und hebt den Haftbefehl auf. Lars Koch könne sich auf einen übergesetzlichen Notstand berufen, erklärt der Richter.

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Der von Lars Kraume (* 1973) nach dem Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach inszenierte Fernsehfilm „Terror. Ihr Urteil“ dreht sich um ein Dilemma: Darf man Menschen töten, um eine größere Zahl von Menschen zu retten? Können Menschenleben gegen Menschenleben abgewogen werden? Argumente dafür und dagegen gibt es sowohl auf einer moralischen als auch einer rechtlichen Ebene.

Im Vorspann sieht man weit entfernt ein Flugzeug am Himmel. Wir hören Schreie, eine Explosion, dann ein Wirrwarr von Nachrichtenfetzen über einen Terroranschlag und ein abgeschossenes Flugzeug. Abgesehen von dieser kurzen Sequenz spielt „Terror. Ihr Urteil“ im Gerichtssaal. Die Prozessbeteiligten schildern, was ge­schehen ist, und nichts davon wird bebildert. Das ist auch gut so. Wie ein Schöffe hören wir als Zuschauer die gegensätzlichen Argumente der Staatsanwältin und des Verteidigers, des Angeklagten und der Zeugen. Am Ende werden wir auf­ge­fordert, nachzudenken und eine Position einzunehmen.

Schuld- oder Freispruch? Die beiden möglichen Enden wurden gedreht, und eine Zuschauerbefragung entscheidet darüber, welches Ende im Fernsehen ausgestrahlt wird und welches lediglich im Internet angeschaut werden kann.

In Wirklichkeit gäbe es in so einem Fall allerdings mehr Möglichkeiten für das Gericht, als „Terror. Ihr Urteil“ aufzeigt. Der Angeklagte müsste nicht entweder wegen 164-fachen Mordes (!) zu lebenslanger Haft verurteilt oder freigesprochen werden. Es ginge wohl gar nicht um Mord, sondern um Totschlag. Das Gericht könnte den Piloten beispielsweise verurteilen, also die Strafbarkeit seines Handelns bestätigen, aber wegen der besonderen Umstände eine milde Strafe verhängen.

„Terror. Ihr Urteil“ ist auch ohne eingeflochtene Action-Szenen – oder gerade wegen des Verzichts darauf – ein packendes, komplexes Gerichtsdrama, das zum Nachdenken über ein Dilemma zwingt. Lars Kraume hat „Terror. Ihr Urteil“ ähnlich wie das Theaterstück von Ferdinand von Schirach inszeniert. Es bleibt ein Kammerspiel, das durch Dialoge wirkt. Allerdings werden auch filmische Mög­lich­keiten wie Nahaufnahmen, Kamerafahrten, Perspektiven-Wechsel und Schnitte genutzt.

Ferdinand von Schirach schrieb das Bühnenstück 2014/15. Die Uraufführung von „Terror“ fand am 3. Oktober 2015 parallel am Deutschen Theater Berlin und am Schauspiel Frankfurt statt. Bis zur Adaptation fürs Fernsehen wurde „Terror“ auf etwa 40 verschiedenen Bühnen in Deutschland inszeniert, außerdem auch in der Schweiz und in Österreich, in Japan und Venezuela. Bei den meisten Auf­führun­gen stimmte das Publikum am Ende für einen Freispruch des Angeklagten (60 Prozent, Stand: Oktober 2016). Eine der Ausnahmen bildete die Dresdner Premiere am 28. Januar 2016 unter der Regie von Burghart Klaußner. (Der Gustav Kiepenheuer Bühnen­vertrieb führt auf seiner Website eine Statistik der Abstimmungsergebnisse.)

Unter dem Titel „Terror: Ein Theaterstück und eine Rede“ gibt es das Schauspiel auch als Buch (Piper Verlag, München u. a., 2015, 163 Seiten, ISBN 978-3-492-05696-0, 16 €).

Die Dreharbeiten für den Film „Terror. Ihr Urteil“ fanden vom 1. bis 26. April 2016 statt. Die Erstausstrahlung erfolgte am 17. Oktober 2016 im Ersten Programm der ARD, im ORF und im SRF.

Anschließend an die Übertragung im Ersten Programm moderierte Frank Plasberg die Talkshow „Hart aber fair“ zum Thema der Sendung. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum pochte auf die Einhaltung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, während der ehemalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung an seiner Auffassung über das Recht des übergesetzlichen Notstands festhielt. Major a. D. Thomas Wassmann, ein ehemaliger Kampfpilot der Bundeswehr, beklagte die Lage der Soldaten, die in einem Dilemma wie dem im Film gezeigten innerhalb von Minuten eine Entscheidung treffen müssen und dabei riskieren, sich strafbar zu machen. Petra Bahr, die designierte Regionalbischöfin von Hannover, wies darauf hin, dass der Filmfigur Lars Koch nur die Alternative zwischen falsch und falscher geblieben sei. Der Pilot habe Schuld auf sich geladen, um eine Vielzahl von Menschen zu retten. Sie weigerte sich aber, wie die Zuschauer darüber ein Urteil zu fällen.

In Österreich fand eine ähnliche Diskussion im Anschluss an die Sendung statt, und zwar mit dem Moderator Peter Resetarits, Justizminister Wolfgang Brandstetter, der Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner, dem Verfassungs­experten Heinz Mayer und dem ehemaligen Kampfpiloten Brigadier Karl Gruber.

Heribert Prantl gefiel der Film „Terror. Ihr Urteil“ zunächst:

Der Fernsehfilm nach dem Theaterstück Ferdinand von Schirachs hat die Fragen so gestellt, dass sie das Herz zugeschnürt, den Kopf gemartert und das Gewissen geschüttelt haben […].
Eineinhalb Stunden lang hat der Film Gründe und Abgründe einer tragischen Entscheidung ausgeleuchtet. […]
Aus den Gerichtsreden und zwei Zeugenbefragungen entwickelte sich eine Lehrstunde zu ethischen Grundfragen: […] Darf man Leben retten, indem man Leben nimmt? Gilt hier, zumindest dann, wenn die faktische Situation völlig klar ist, der Satz vom kleineren Übel? Darf man Leben gegen Leben abwägen, hier also 164 Leben gegen zigtausend Leben? […] Durfte sich der Angeklagte deswegen über den klaren Befehl der Verteidigungs­ministerin und über die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hinwegsetzen, weil sein Gewissen ihm das so befahl?
All diese Fragen hat der Film klug diskutiert.

Prantl schreibt aber auch:

Zu schlechter Letzt aber, nach den Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger, haben Ferdinand von Schirach […] und die ARD das Thema und den Film in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken missbraucht, um des billigen Plots und des interaktiven Effekts willen. […]
Schirach und die ARD haben ihre Zuschauer auf diese Weise verleitet, das wichtigste Rechtsprinzip, die Menschenwürde, zu verraten. Schirach und die ARD haben dem Vorurteil Vorschub geleistet, dass man den Terror nur am Recht und seinen Kernprinzipien vorbei bekämpfen, aber dann die extralegalen Mittel per Urteil zum Recht erklären könne.
Das ist nicht Rechtserziehung, das ist Erziehung zum Rechtsmissbrauch. […]
Unfair gegenüber dem Recht war er [der Film], weil er die Rechtslage primitiver dargestellt hat, als sie ist.
(Heribert Prantl: Terror als Populisten-Porno, Süddeutsche Zeitung, 19. Oktober 2016)

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2016

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Leonid Luks - Geschichte Russlands und der Sowjetunion
Den Autor interessieren vor allem die Gründe für den Zusammenbruch des Zarenreichs zu Beginn und die Auflösung der Sowjetunion am Ende dieser Epoche (1991). Er setzt sich aber zum Beispiel auch kritisch mit dem Stalinismus auseinander. Befremdlich ist nur, dass Leonid Luks keine Quellen angibt, noch nicht einmal für Zitate.
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