Suizid


Beim Selbstmord oder Suizid handelt es sich um eine beabsichtigte Selbsttötung durch aktives Handeln (z. B.: Erschießen) oder durch Unterlassen (z. B.: Nicht-Einnahme lebenswichtiger Medikamente). Während die Bezeichnung „Selbsttötung“ neutral wirkt, schwingt in dem Wort „Selbstmord“ eine negative sittliche Wertung mit, und mit dem Begriff „Freitod“ geht die Anschauung einher, der Einzelne habe ein Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden (Selbstbestimmungsrecht). Wissenschaftler bevorzugen den Terminus „Suizid“.

Von einem erweiterten Suizid spricht man, wenn die Selbsttötung mit der Ermordung anderer Menschen verbunden ist, wie etwa beim Partner-Suizid, bei der Auslöschung der gesamten Familie oder bei einem Amoklauf (Steglitzer Schülertragödie). Beim Suizid mit Gas wird der Tod Unbeteiligter durch eine Explosion zumindest in Kauf genommen.

Im Zweiten Weltkrieg stürzten sich japanische Piloten – so genannte Kamikaze-Flieger – mit ihren Flugzeugen auf feindliche Ziele. Neuerdings gibt es Selbstmordattentäter vor allem unter Palästinensern und islamistischen Terroristen.

Die Wertung des Suizids hängt von der Weltanschauung ab. Während das Christentum den Suizid als Verstoß gegen die Zehn Gebote („Du sollst nicht töten“) betrachtet und man Selbstmördern deshalb bis in die jüngste Vergangenheit ein kirchliches Begräbnis verweigerte, galt die Selbsttötung in anderen Kulturen als Möglichkeit, die verlorene Ehre wiederzuerlangen: So stürzten sich die Römer in ihr Schwert und die Japaner begingen Harakiri.

In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Suizid nicht um eine wirklich freie Willensentscheidung, also nicht um einen Freitod, sondern die betroffene Person sieht keinen anderen Ausweg mehr, als sich das Leben zu nehmen. Das kann geschehen, weil jemand in eine Notlage oder Lebenskrise geraten ist, einen Verlust oder Schicksalsschlag erlitten hat, andere psychische Belastungen (z. B.: Mobbing) oder körperliche Schmerzen nicht länger auszuhalten glaubt. Die Absicht zum Suizid kann auch als Symptom einer Erkrankung (z. B.: Depression) aufgefasst werden.

Der Suizid wird häufig mehr oder weniger deutlich im Voraus angekündigt. Solche Zeichen sind unbedingt ernst zu nehmen. Auch die Einengung des Denkens auf bestimmte Themen kann ein Anzeichen für einen geplanten Suizid sein (präsuizidales Syndrom). Wenn Selbstmordgefährdete adäquate Gesprächspartner finden, können sie unter Umständen von ihrer Absicht abgebracht werden. Aufgrund dieser Tatsache wurde in den Fünfzigerjahren in der Bundesrepublik Deutschland die Telefonseelsorge eingerichtet (Suizidprävention).

Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge nehmen sich eine Million Menschen im Jahr das Leben, und zehn- bis zwanzigmal soviele Suizidversuche scheitern. In Deutschland wurden von Mitte der Neunzigerjahre bis 2004 10 000 bis 12 000 Suizide pro Jahr registriert; 2007 waren es 9 400. Wenn man das Lebensalter in Jahrzehnte einteilt, steht die Gruppe der achtzig- bis neunundachtzigjährigen Männer mit 131 vollendeten Selbsttötungen pro 100 000 Einwohner an der Spitze, gefolgt von den über neunzigjährigen (76) und den siebzig- bis neunundsiebzigjährigen Männern (70). Während die Zahl der Suizidversuche von Frauen im Vergleich zu Männern höher liegt, beträgt der Anteil der Männer an den vollendeten Suiziden 75 Prozent. Die Hälfte der Suizide in Deutschland erfolgt durch Erhängen bzw. Ersticken. 10 Prozent der Selbstmörder stürzen sich in die Tiefe, 8 Prozent vergiften sich, je 5 Prozent werfen sich vor Fahrzeuge (Bahn, Auto) oder erschießen sich.

Aufgrund der von der WHO gestellten Daten kommt ein internationales Forscherteam zu dem Schluss, dass aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Selbstmordrate der Männer in den Industrieländern seit 2008 signifikant gestiegen ist, während sie bei den Frauen unverändert blieb. (Süddeutsche Zeitung, 18. September 2013)

In Deutschland ist der Suizid straffrei. (Der tote Selbstmörder könnte ohnehin nicht mehr belangt werden.) Auch der Selbstmordversuch und die Beihilfe zum Suizid (Sterbehilfe) bleiben in der Regel straffrei. Wenn jedoch ein Arzt, Angehöriger oder anderer Zeuge nichts unternimmt, um einen angekündigten Suizid zu verhindern oder einen Selbstmörder zu retten, kann er unter Umständen wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden. Dementsprechend muss eine Person, die einen Suizid ankündigt, damit rechnen, wegen Selbstgefährdung zwangsweise in eine Psychiatrische Klinik eingeliefert zu werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet nicht nur Informationen zum gesamten Themenspektrum, sondern betreibt seit Dezember 2002 auch ein Nationales Suizidpräventionsprogramm.

Literatur zum Thema Suizid / Selbstmord:

  • Jean Améry: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod.
  • Andreas Bähr (Hg.): Sterben von eigener Hand. Selbsttötung als kulturelle Praxis
  • Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom
    18. bis zum 20. Jahrhundert
  • Émile Durkheim: Der Selbstmord
  • Elmar Etzersdorfer, Georg Fiedler, Michael Witte (Hg.): Neue Medien und Suizidalität. Gefahren und Interventionsmöglichkeiten
  • Kay Redfield Jamison: Wenn es dunkel wird. Zum Verständnis des Selbstmordes
  • Julia Jusik: Die Bräute Allahs. Selbstmord-Attentäterinnen aus Tschetschenien
  • Georges Minois: Geschichte des Selbstmords
  • Roger Willemsen: Der Selbstmord. Briefe, Manifeste, literarische Texte
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