Die Reformen des Reichsfreiherrn vom und zum Stein
Der Jurist Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757 – 1831) trat 1780 in den Dienst des preußischen Staates. Ab 1804 leitete er das preußische Finanz- und Wirtschaftsministerium, aber am 3. Januar 1807 wurde er entlassen, weil er kritisiert hatte, dass geheime, niemandem Rechenschaft schuldige Kabinettsräte den König bei den Regierungsgeschäften berieten. Einerseits missbilligte er den Absolutismus, andererseits verwarf er die liberalen und demokratischen Ideen der Französischen Revolution. Er war zwar überzeugt, dass der Adel berufen sei, die Nation zu führen, aber aus den Untertanen wollte er durch Reformen loyale Bürger machen.
Auf ausdrücklichen Wunsch Napoleons trat Reichsfreiherr vom und zum Stein am 4. Oktober 1807 das Amt des leitenden Ministers in Preußen an.
Fünf Tage später erließ König Friedrich Wilhelm III. ein von Stein ausgearbeitetes Edikt, das die Leibeigenschaft der Bauern beseitigte. Da zahlreiche Bauern ihre Existenzgrundlage verloren, als sie ein Drittel oder gar die Hälfte des Bodens abgeben mussten, um den Landadel für den Verlust der gutsherrlichen Rechte zu entschädigen, wanderten viele von ihnen in die Städte und vergrösserten dort am Vorabend der Industrialisierung das Proletariat. Andere wurden zu besitzlosen Landarbeitern, die zwar persönlich frei waren, deren Lage sich aber eher verschlechtert hatte, da kein Gutsherr sie mehr beschützte.
Am 19. November 1808 führte Freiherr vom und zum Stein die Selbstverwaltung der Gemeinden in Preußen ein und formte damit die Grundstruktur der deutschen Kommunalverfassung. Am 24. November folgte eine Verwaltungsreform: das Generaldirektorium als die oberste preußische Zentralverwaltungsbehörde wurde durch ein Kollegium aus fünf unabhängigen Fachministern ersetzt.
Weitere Reformpläne konnte Freiherr vom und zum Stein nicht verwirklichen, weil er sein Regierungsamt noch am selben Tag verlor: Während er nämlich anfangs dafür eingetreten war, die französischen Forderungen pünktlich zu erfüllen, hatte er im Lauf der Zeit eingesehen, dass damit keine französischen Zugeständnisse erreicht werden konnten; deshalb war er heimlich mit Befürwortern einer preußischen Erhebung in Verbindung getreten. Die Franzosen erfuhren davon, und der preußische König ließ ihn fallen. Freiherr vom und zum Stein musste fliehen.
Zar Alexander I. lud ihn im Mai 1812 ein, als Berater nach St. Petersburg zu kommen.
Karl August Fürst von Hardenberg (1750 – 1822), der 1807 auf Druck Napoleons als leitender Minister durch Reichsfreiherr vom und zum Stein abgelöst worden war, übernahm am 4. August 1810 erneut das Amt des Regierungschefs. Er setzte die Steinschen Reformen fort: Hardenberg hob den Zunftzwang auf und führte die Gewerbefreiheit ein, schloss die Bauernbefreiung ab, säkularisierte die Kirchengüter und räumte Juden die staatsbürgerliche Gleichberechtigung ein. Außenpolitisch bereitete der Napoleon-Gegner die Befreiungskriege vor, und sein großes diplomatisches Können bewies er erneut, als er auf dem Wiener Kongress einen bedeutenden Gebietszuwachs für Preußen aushandelte.
© Dieter Wunderlich 2006
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