Adolf Muschg : Der 13. Mai

Der 13. Mai
Der 13. Mai in: Leib und Leben. Erzählungen Originalausgabe: Suhrkamp Verlag, Frankfurt/M 1982 Suhrkamp Taschenbuch: 1993 ISBN 3-518-38653-0, 216 Seiten
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Ein erfolgreicher Strafrechtler, der angeklagt ist, während der Feier zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an ihn am 13. Mai den Laudator erschossen zu haben, schreibt dem Staatsanwalt aus der Gefängniszelle einen langen Brief, in dem er darum bittet, dass seine Zurechnungsfähigkeit nicht in Frage gestellt wird. Er habe auch nicht aus Geltungssucht gehandelt, beteuert er und versucht dann, seine Motivation zu erklären ...
mehr erfahren

Kritik

Die Erzählung "Der 13. Mai" von Adolf Muschg besticht durch die rabulistische Gedankenführung, aber auch als Proträt einer psychisch gestörten Person.
mehr erfahren

Ein Angeklagter schreibt an den Staatsanwalt.

Es steht außer Frage, dass der erfolgreiche Strafverteidiger und Strafrechtsprofessor am 13. Mai, während der Feier zur Verleihung der Ehrendoktorwürde, die ihm überreichten Gladiolen wegwarf und mit einer Pistole auf den Laudator Bickel schoss. Der ins Herz getroffene Dekan griff sich an den Kopf und brach tot zusammen. Während der Veterinär Professor Hutmacher sich über die fallen gelassene Tatwaffe warf, als wolle er mit seinem Körper eine scharfe Handgranate abdecken, ließ der Mörder sich ohne Gegenwehr abführen.

Auf den ersten Blick, so der Briefeschreiber, könne jemand auf die Idee kommen, er habe aus Größenwahn gehandelt. Aber das sei falsch.

Der bürgerliche Verstand müsste Ihnen eigentlich sagen, dass ich meinen Größenwahn nicht besser hätte befriedigen können als durch meine unmittelbar bevorstehende Erhebung zum Ehrendoktor. Noch dreißig Sekunden, und ich wäre am Ziel aller Wünsche gewesen – Ihrer Wünsche, Herr Kollege; denn Sie haben sich nicht nur für meinen Ehrendoktor stark gemacht, sondern hofften auch mich für den Ihren stark zu machen; nach einer Anstandsfrist, versteht sich, deren ein solches Geschäft unter Professoren bedarf. (Seite 116)

Der Angeklagte, der sich im Vergleich mit dem Staatsanwalt als den besseren Juristen betrachtet und zugibt, „nie an die Gerechtigkeit von Strafe geglaubt“ zu haben (Seite 123), bittet darum, dass seine Zurechnungsfähigkeit nicht in Frage gestellt wird, denn er sei von der „Gnade des Wahnsinns“ ebenso wenig überzeugt wie von der „Wohltat des Rechts“ (Seite 127).

Lieber Herr Kollege […] ich fürchte, dass mein Fall, wenn Sie ihn als den eines Wahnsinnigen darstellen, Ihren Witz reizt, Ihrer wohlbekannten Dialektik zupass kommt. Diese Deutung hält für Sie Versuchungen bereit, denen Sie nicht widerstehen werden. Indem ich Ihnen diese Deutung in den Mund lege,

hoffe ich sie Ihnen zugleich unmöglich, weil reizlos zu machen. Sie werden mir ja nicht nachsprechen wollen, was ich, der Angeklagte, Ihnen vorgesprochen habe. Sie werden sagen (ich meine: Sie werden nicht mehr sagen): Was, meine Herren Geschworenen – aber da ich geständig bin, benötigen wir ja die Geschworenen nicht einmal. Also: Was, hohes Gericht, bleibt einem genialen, aber, wie Sie gehört haben, paranoisch schizoiden Strafrechtsprofessor zu erreichen übrig, nachdem er, durch sorgfältige Unterdrückung seiner manifesten Krankheit, das Äußerste erreicht hat, was in seinem Fach zu erreichen ist: die Abfassung zweier Bücher über Strafrechtsreform, von denen eines zum Lehrbuch geworden ist; die Anerkennung der internationalen Fachwelt; die Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft mehrerer Akademien und exklusiver Rechtspfleger-Verbindungen; das Präsidium von Forensic International, und jetzt – als Krönung – die Würde eines Doktors ehrenhalber seiner Alma mater –? (Seite 117f)

Der des Mordes Beschuldigte war in einfachen Verhältnissen als ältestes Kind eines Küsters und einer Hysterikerin aufgewachsen. Weil die streng gläubigen Eltern den Zeugungsakt wegen der damit verbundenen Lust für eine Sünde hielten, mussten die Kinder besonders gut werden. Nur so konnten sie das Zweideutige ihrer Existenz rechtfertigen. Unter diesem Zwang litt der Briefeschreiber sehr – bis er sich durch die Tat am 13. Mai davon befreite.

Ich bin zwar der Mann, aber nicht der Freund meiner Frau gewesen; zwar der Vater, aber nicht der Bekannte meiner Kinder; ich habe meinen Körper eingesetzt, oft bis zur Erschöpfung, aber bewohnt habe ich ihn nicht […]
[…] dass es in meinem Leben einen Augenblick gab, wo ich den Krampf nicht mehr ertrug und keine dreißig Sekunden länger damit zu leben bereit war; wo ich aufhörte, meinen Eltern, ihrem Leben und Sterben gerecht werden zu wollen. Das war der Augenblick, als mir der Schwindel meiner Biografie aus dem Mund des Herrn Dekan als Laudatio entgegentrat. Ich war es plötzlich leid, nicht nur den Schaden meines Lebens zu tragen, der mir in Gestalt von Würde und Verantwortung anhing, sondern auch noch den Hohn entgegenzunehmen, der sich als große Ehre gab. Darum habe ich gehandelt, oder wenn das ein zu großes Wort ist: darauf habe ich reagiert […] Hinter den Leistungen, die mir der Herr Dekan vorhielt, stand ein versäumtes Leben. Ich wollte es beenden. Darum habe ich geschossen, und das ist die ganze Geschichte. (Seite 130f)

nach oben (zur Kritik bzw. Inhaltsangabe)

Die Erzählung „Der 13. Mai“ von Adolf Muschg besticht durch die rabulistische Gedankenführung, aber auch als Porträt eines psychisch gestörten Mannes – ausgerechnet eines erfolgreichen Strafrechtlers –, der sich durch eine Bluttat aus seinen verinnerlichten Zwängen zu befreien versucht.

Friedrich Adolf Muschg wurde am 13. Mai 1934 in Zollikon im Kanton Zürich geboren, und zwar als Sohn des Grundschullehrers Friedrich Adolf Muschg Senior (1872 – 1948) und dessen zweiter Ehefrau Frieda (geb. Ernst), einer Krankenschwester. Adolf Muschgs Halbbruder aus der ersten Ehe des Vaters war zu diesem Zeitpunkt bereits Mitte 30. Ab 1946 besuchte Adolf Muschg das Kantonale Literargymnasium in Zürich. Nach zwei Jahren im Internat der Evangelischen Lehranstalt Schiers schloss er die Schulbildung 1953 mit der Matura am Literargymnasium Rämibühl in Zürich ab. Adolf Muschg studierte von 1953 bis 1959 Germanistik, Anglistik und Psychologie in Zürich und zwischendurch in Cambridge. 1959 promovierte er mit einer Dissertation über Ernst Barlach bei Emil Staiger in Zürich.

Von 1959 bis 1962 unterrichtete Adolf Muschg Deutsch an der Kantonalen Oberrealschule in Zürich. Dann lehrte er an der International Christian University Tokyo (1962 – 1964), als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen (1964 – 1967), Assistant Professor an der Cornell University in Ithaca/New York (1967 – 1969) und Forscher an der Universität Genf (1969/70). 1970 wurde Adolf Muschg als Professor für Deutsche Sprache und Literatur an die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich berufen. Nachdem er 1997 noch ein Graduiertenkolleg an der Semper-Sternwarte Zürich gegründet hatte, emeritierte Adolf Muschg 1999. ➤ Fortsetzung

nach oben (zur Kritik bzw. Inhaltsangabe)

Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2007
Textauszüge: © Suhrkamp Verlag

Adolf Muschg (kurze Biografie / Bibliografie)

Adolf Muschg: Der Zusenn oder das Heimat
Adolf Muschg: Der Rote Ritter. Eine Geschichte von Parzival
Adolf Muschg: Sutters Glück
Adolf Muschg: Das gefangene Lächeln
Adolf Muschg: Von einem, der auszog, leben zu lernen
Adolf Muschg: Kinderhochzeit

Jonathan Franzen - Die 27ste Stadt
In einer grotesken Konstruktion entwickelt Jonathan Franzen mit drei Dutzend Figuren einen Dschungel aus Machtmissbrauch, Korruption und Verschwörung, in dem der Leser den Überblick zu verlieren droht, zumal die komplexe Geschichte auch noch polyperspektivisch erzählt wird: "Die 27ste Stadt".
Die 27ste Stadt