Justizirrtümer: Fehlurteile in Mordprozessen
Hélène Gillet
Hélène Gillet, die zweiundzwanzigjährige Tochter des Schlossherrn Pierre Gillet von Bourg-en-Bresse, wird 1624 von einem Hauslehrer betäubt und vergewaltigt.
Einige Monate später tuscheln die Leute aufgrund körperlicher Veränderungen über eine Schwangerschaft der jungen, unverheirateten Frau, aber dann ist ihr Bauch plötzlich wieder flach.
Aufgrund der Gerüchte muss Hélène Gillet sich vor Gericht verantworten. Am 6. Februar 1625 wird sie zum Tod durch das Schwert verurteilt, weil man es für erwiesen hält, dass sie eine Schwangerschaft verheimlichte (ein Straftatbestand!) und das Neugeborene tötete. Das Parlament von Dijon bestätigt das Urteil am 12. Mai und setzt die Hinrichtung für den folgenden Tag an.
Der Scharfrichter, der Hélène Gillet mit einem Schwert den Kopf abschlagen soll, während sie vor ihm kniet, trifft sie zweimal statt am Hals an der Schulter und springt daraufhin verstört vom Schafott. Seine Ehefrau schickt sich an, sein Werk zu vollenden, aber da sie zu schwach ist, um das Schwert zu heben, versucht sie, Hélène Gillet zu erdrosseln und sticht mit einer Schere neun- oder zehnmal auf sie ein – bis aufgebrachte Zuschauer den Scharfrichter und seine Frau erschlagen.
Trotz der schweren Verletzungen überlebt Hélène Gillet. König Ludwig XIII. begnadigt sie am 5. Juni 1625 und hebt das Urteil gegen sie auf.
Russell Colvin
Russell Colvin lebt zusammen mit seiner Ehefrau Sally und deren Brüdern Jesse und Stephen Boorn auf der Farm seines Vaters bei Manchester in Vermont. 1812 verschwindet er plötzlich spurlos. Die Leute tuscheln: Haben Jesse und Stephen Boorn ihren verhassten Schwager umgebracht und die Leiche verscharrt?
Die Gerüchte verstummen nicht. Drei Ärzte halten die von einem Hund auf der Farm ausgegrabene Knochen (irrtümlich) für Teile eines menschlichen Skeletts. Daraufhin wird Jesse Boorn festgenommen und ein Haftbefehl gegen seinen kürzlich nach New York gezogenen Bruder Stephen ausgestellt.
Der Häftling Silas Merrill sagt aus, Jesse Boorn habe ihm berichtet, wie Russell Colvin umgebracht wurde: Stephen schlug Colvin im Streit nieder, und der inzwischen verstorbene Vater der beiden Brüder schnitt dem wehrlos am Boden Liegenden die Kehle durch.
Stephen Boorn legt nach seiner Verhaftung ein Geständnis ab.
Im November 1819 werden Jesse und Stephen Boorn des Mordes für schuldig befunden und zum Tod verurteilt. Das Urteil gegen Jesse Boorn wird einige Zeit später in eine Freiheitsstrafe umgewandelt, aber Stephen Boorn soll am 28. Januar 1820 hingerichtet werden.
Als Tabor Chadwick am 26. November 1819 in New York einen Zeitungsartikel über den Fall liest, wundert er sich, denn er war vor einiger Zeit in New Jersey einem Mann namens Russell Colvin begegnet, auf den die Beschreibung des angeblich Ermordeten passt. Er schreibt der Zeitung, die seinen Brief am 6. Dezember veröffentlicht. Dadurch wird James Whelpley auf den Fall aufmerksam. Er findet Russell Colvin in Dover, New Jersey, und reist mit ihm nach Manchester, Vermont, wo sie am 22. Dezember eintreffen – fünf Wochen vor der geplanten Hinrichtung von Stephen Boorn.
Er sei der Anfeindungen der Boorn-Brüder überdrüssig gewesen, sagt Russell Colvin, und habe sich deshalb aus Manchester abgesetzt, ohne sich auch nur von seiner Ehefrau zu verabschieden.
Die Fehlurteile gegen Jesse und Stephen Boorn werden aufgehoben.
Albert Ziethen
Albert Ziethen, der in Elberfeld einen Friseurladen betreibt, kehrt am 25. Oktober 1883 von einem Besuch bei seiner Geliebten in Köln in seine Wohnung zurück, weckt das Dienstmädchen und stammelt, seine Frau Maria liege mit eingeschlagenem Schädel am Boden. Das Mädchen holt den in einer Dachkammer schlafenden Lehrling August Wilhelm.
Maria Ziethen lebt noch. Bevor sie am 30. Oktober im Krankenhaus stirbt, beschuldigt sie ihren Mann der Bluttat.
Nicht nur Albert Ziethen wird unter Mordverdacht verhaftet, sondern auch August Wilhelm. Beide leugnen die Tat und beschuldigen sich gegenseitig. Das Schwurgericht Elberfeld spricht den Lehrjungen am 2. Februar 1884 frei und verurteilt den Witwer zum Tod. Später wird er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe begnadigt.
Bei einer weiteren Vernehmung gesteht August Wilhelm in der Nacht auf den 10. Juni 1887, Maria Ziethen mit einem Hammer erschlagen und die Tote vergewaltigt zu haben. Mehrmals wiederholt August Wilhelm das Geständnis und zieht es dann wieder zurück. Trotzdem beschließt das Oberlandesgericht Köln, nichts gegen ihn zu unternehmen, und August Wilhelm taucht unter.
Albert Ziethen stirbt 1903 im Gefängnis.
Paul Gorguloff
Am 6. Mai 1932 gibt ein Attentäter fünf Schüsse auf den fünfundsiebzigjährigen französischen Staatspräsidenten Paul Doumer ab, der daraufhin am nächsten Morgen in einem Krankenhaus stirbt. Bei dem Mörder, der sich nach der Tat festnehmen ließ, handelt es sich um den siebenunddreißigjährigen, im Ersten Weltkrieg am Kopf verwundeten russischen Immigranten Paul Gorguloff.
Ohne von seiner ersten Frau geschieden zu sein, hatte Paul Gorguloff ein zweites Mal geheiratet und dann in Prag ein Verhältnis mit einer älteren, wohlhabenden Frau begonnen, die ihm die Veröffentlichung seiner Romane finanzierte. Ende der Zwanzigerjahre ließ Paul Gorguloff sich in Prag als Arzt nieder. Als ihm nach mehreren Auseinandersetzungen – man warf ihm überhöhte Honorare, unnötige Behandlungen, Vergewaltigungen und illegale Abtreibungen vor – die Approbation entzogen wurde, zog Paul Gorguloff nach Paris und nahm dort eine reiche Schweizerin zur Frau.
Der Prozess gegen Paul Gorguloff beginnt am 25. Juli 1932. Statt Fragen zu beantworten, versucht der Angeklagte seine verworrenen politischen Ideen zu propagieren. Seine schwangere Ehefrau bittet im Zeugenstand um Gnade für ihn. Drei Gutachter tragen widersprüchliche Beurteilungen seines Geisteszustandes vor. Obwohl Paul Gorguloff möglicherweise in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden müsste, sprechen ihn die Geschworenen für schuldig, und er wird am 14. September 1932 hingerichtet.
Johann Lettenbauer
Oberreitnau im Allgäu, 16. Juli 1947. Der fündundsechzigjährige Streckenbauarbeiter Johann Lettenbauer bewohnt hier mit seiner Frau und zwei Töchtern eine Hütte. Zur Familie gehört außerdem Artur, der uneheliche kleine Sohn der älteren Tochter Maria. Johann Lettenbauer ruft einer Nachbarin zu, sie solle die Polizei alarmieren. Der Wachtmeister, der kurz darauf eintrifft, findet in der Hütte die blutüberströmten Leichen der vierundzwanzigjährigen Maria Lettenbauer und ihres zweijährigen Sohnes Artur. Jemand hat sie mit einem Küchenbeil erschlagen. Johann Lettenbauer sitzt apathisch in einer Ecke. Er habe die beiden entdeckt, als er vom Heuholen zurückgekommen sei, sagt er aus.
Am Tag nach der Festnahme gesteht Johann Lettenbauer den Doppelmord, doch einige Zeit später beteuert er seine Unschuld.
Der Mordprozess vor dem Landgericht Lindau beginnt am 26. November 1947. Die Aussage einer neunzehnjährigen Nachbarin Creszenzia Klauber, sie habe zur Tatzeit zwei Fremde aus der Hütte der Familie Lettenbauer kommen und davonlaufen sehen, wird nicht weiter beachtet. Das Gericht hält den Angeklagten für schuldig und verurteilt ihn am 27. November zu zehn Jahren Haft.
Als der Richter Johann Lettenbauer am 4. Dezember dazu überredet, ein schriftliches Geständnis zu unterschreiben, zieht der Verteidiger seinen Revisionsantrag zurück, und das Urteil wird rechtskräftig.
Johann Lettenbauer sitzt seine Strafe ab und wird danach in eine Heil- und Pflegeanstalt gebracht.
1950 beschuldigt jemand die beiden Handwerksburschen Manfred Jung und Paul Schwall als die Täter im Fall Lettenbauer, aber der Hinweis wird von der Kriminalpolizei Ravensburg nur zu den Akten gelegt. Erst als Manfred Jung fünfzehn Jahre später, am 25. März 1965, erneut beschuldigt wird, verhaftet man ihn. Der inzwischen Achtunddreißigjährige gesteht, 1947 mit seinem Freund Paul Schwall in einer Hütte in Oberreitnau Brot und Speck gestohlen zu haben. Dabei seien sie von Maria Lettenbauer überrascht worden. Er habe die schreiende und ihn mit einer Bierflasche angreifende Frau erschlagen und danach auch ihr Kind getötet.
Johann Lettenbauer – er ist inzwischen dreiundachtzig Jahre alt – wird am 11. August 1965 freigesprochen.
Der „Cameo Cinema Case“
Am 19. März 1949 überfallen zwei maskierte Männer das Cameo Cinema in Liverpool. Einer der beiden steht Schmiere, während der andere den Kinobesitzer Leonard Thomas und dessen Assistenten Bernard Catterall erschießt und das vorhandene Geld raubt.
In einem anonymen Brief an die Polizei wird der sechsundzwanzigjährige Gauner George Kelly des Doppelmords beschuldigt. Bei dem Mittäter soll es sich um einen Mann namens Charles Conolly handeln. Robert Graham, der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, sagt aus, George Kelly habe ihm die Morde gestanden. Der Angeklagte wird daraufhin zum Tod verurteilt und am 28. März 1950 im Walton-Gefängnis gehängt. Charles Conolly kommt mit einer zehnjährigen Haftstrafe davon.
Vierzig Jahre später, 1991, stellt sich durch Zufall heraus, dass Robert Graham im Verhör zunächst den Namen Donald Johnson genannt und diesen erst später gegen George Kelly vertauscht hatte. Das stand in Polizeiakten, die dem Gericht 1949 vorenthalten wurden.
Im Juni 2003 hebt der Court of Appeal die Urteile gegen George Kelly und Charles Conolly auf.
Vera Brühne
Jürgen Bartsch
Mordfall Gail M.
Am 31. Januar 1969 wird in der kanadischen Stadt Saskatoon die Leiche der zwanzigjährigen Krankenschwester Gail M. entdeckt. Sie liegt in einer Nebenstraße unweit einer Bushaltestelle, von der aus Gail M. zur Arbeit fuhr.
Aufgrund von Zeugenaussagen wird schließlich ein sechzehnjähriger Hippie namens David M. aus Winnipeg verhaftet. Der beteuert seine Unschuld, wird jedoch im Januar 1970 für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt.
David M. unternimmt mehrere Selbstmordversuche und bricht zweimal aus (1973, 1980), wird jedoch beide Male wieder festgenommen.
David M.s Mutter Joyce gibt es nicht auf, für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu kämpfen. Ein von ihr beauftragter Privatdetektiv findet heraus, dass Larry F., der inzwischen wegen mehrerer Sexualdelikte im Gefängnis sitzt, nicht nur die Bushaltestelle in der Nähe des Tatorts regelmäßig benutzte, sondern bei Vergewaltigungen genauso vorging wie Gail M.s Mörder. Im Januar 1992 befasst sich der Supreme Court mit dem Fall und entscheidet, dass David M. einen neuen Prozess bekommt. Er wird daraufhin erst einmal freigelassen.
Zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt es am Ende zwar doch nicht, aber 1999 wird Larry F. wegen des Mordes an Gail M. zu lebenslanger Haft verurteilt. Als der Supreme Court Larry F.s Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens am 26. August 2004 zurückweist, gilt David M. endgültig als rehabilitiert. Aufgrund eines Justizirrtums saß er 23 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Dafür werden ihm schließlich 10 Millionen Dollar zugesprochen.
Mordfall Dawn H.
Am 7. August 1984 wird der dreiundzwanzigjährige ehemalige US-Marinesoldat Kirk Noble B. verhaftet und beschuldigt, am 25. Juli die neunjährige Dawn H. vergewaltigt und ermordet zu haben. Fünf Augenzeugen behaupten, ihn als Täter wiederzuerkennen. Wegen Mordes wird Kirk Nobel B. 1985 zum Tod verurteilt.
Weil die Staatsanwaltschaft Entlastungsmaterial zurückgehalten hatte, hebt der Court of Appeals von Maryland das Urteil zwar ein Jahr später auf, aber in einem neuen Gerichtsverfahren wird Kirk Nobel B. erneut verurteilt, diesmal allerdings nicht zum Tod, sondern zu zweimal lebenslänglich, und ein Berufungsgericht bestätigt das Urteil.
Neun Jahre bleibt Kirk Nobel B. eingesperrt. Am 28. Juni 1993 wird er freigelassen und eineinhalb Jahre später aufgrund einer DNA-Analyse voll rehabilitiert.
Monika Weimar / Monika Böttcher
Ray Krone
Am 29. Dezember 1991 wird in der Nachtbar „CBS Lounge“ in Phoenix, Arizona, die Leiche der sechsunddreißigjährigen Barfrau Kim Ancona gefunden. Nur mit einem Top bekleidet liegt sie in der Herrentoilette. Der Mörder hat elfmal auf sie eingestochen und sie in den Nacken und die linke Brust gebissen.
Bei den Ermittlungen stößt die Polizei auf den fünfunddreißig Jahre alten Briefträger Ray Krone, der oft in der Bar verkehrte. Die Spuren der Zähne auf der Brust der Toten scheinen mit seinem Gebiss übereinzustimmen. Am 29. Juli 1992 beginnt der Mordprozess gegen ihn. Weil Ray Krone sich keinen Anwalt leisten kann, wird ihm ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Die Geschworenen sprechen ihn am 7. August schuldig, und der Richter verurteilt ihn am 20. November zum Tod.
Nachdem der Supreme Court von Arizona das Urteil am 22. Juni 1995 verwarf, beginnt am 12. Februar 1996 ein neuer Prozess gegen Ray Krone, aber am 12. April wird er erneut schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Eine von den Anwälten Christopher Plourd und Alan M. Simpson herbeigeführte DNA-Analyse beweist im Frühjahr 2002, dass der Speichel an Kim Anconas Top, durch das sie in die Brust gebissen wurde, nicht von Ray Krone stammt. In der DNA-Datenbank gibt es eine Übereinstimmung mit dem genetischen Fingerabdruck des sechsunddreißig Jahre alten Kenneth Phillips., der eine Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt. Von ihm stammen sowohl der Speichel als auch die Bisswunde.
Ray Krone, der mehr als zehn Jahre unschuldig im Gefängnis saß, wird am 8. April 2002 aus dem Arizona State Prison in Yuma entlassen.
Peter Heidegger
In der Nacht auf den 6. Juli 1993 bricht die achtundzwanzigjährige Salzburger Taxifahrerin Claudia Deubler beim Auschneidersee in Wals-Siezenheim tot neben ihrem Auto zusammen. Die Gerichtsmediziner stellen fest, dass sie durch einen aus kurzer Entfernung abgegebenen Schuss in den Hals ermordet wurde.
Aufgrund einer Zeugenaussage verhaftet die Polizei am 8. Juli den neunzehnjährigen Soldaten Peter Heidegger aus Gmunden. Tags darauf legt Peter Heidegger ein Geständnis ab, beteuert aber, er habe die Taxifahrerin nicht töten, sondern nur ausrauben wollen; der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Am 23. Juli widerruft Peter Heidegger das Geständnis und behauptet, er sei zur Tatzeit nicht in Salzburg, sondern in Gmunden gewesen.
Ein Geschworenengericht verurteilt ihn am 10. Juni 1994 zu siebzehn Jahren Haft, und der Oberste Gerichtshof Österreichs erhöht die Freiheitstrafe im Revisionsverfahren auf zwanzig Jahre.
Ungefähr zur gleichen Zeit, am 20. Juni 1994, wird der siebzehnjährige Daniel N. festgenommen, weil er als Dieb verdächtigt wird. Im Verhör behauptet er, Zeuge der Ermordung der Taxifahrerin Claudia Deubler gewesen zu sein: Sein Freund Tomi S. habe sie erschossen und die Tatwaffe später in ein Gebüsch geworfen. Mehrmals wiederholt und widerruft Daniel N. die Aussage.
1998 stellt Peter Heideggers Anwalt Franz Gerald Hitzenbichler zum dritten Mal einen Wiederaufnahmeantrag für seinen Mandanten. Die ersten beiden Versuche waren gescheitert, aber diesmal ist Franz Gerald Hitzenbichler erfolgreich. Im April 2001 ordnet das Oberlandesgericht Linz die Freilassung von Peter Heidegger gegen eine Kaution an, und im April 2003 wird vor dem Landesgericht Salzburg neu gegen Peter Heidegger verhandelt. Sowohl Peter Heideggers Mutter als auch seine Schwester bestätigen, dass er sich zur Tatzeit in Gmunden aufhielt, und Daniel N. erklärt noch einmal, er sei dabei gewesen, als die Taxifahrerin von Tomi S. ermordet wurde. Am 16. Mai 2003 wird Peter Heidegger wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Als Ersatz für den Verdienstausfall und Schmerzensgeld für sieben Jahre Haft erhält Peter Heidegger im Oktober 2004 insgesamt fast eine Million Euro zugesprochen.
Im Frühjahr 2007 ermittelt die Polizei in dem Mordfall Claudia Deubler noch immer gegen Tomi S. und Daniel N.
Günther Kaufmann
© Dieter Wunderlich 2007
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