Sophie Scholl

Der Hausmeister der Münchner Universität ertappte 1943 Sophie Scholl und ihren Bruder Hans beim Verteilen von Flugblättern mit einem Aufruf zum Widerstand gegen das NS-Regime. Dafür wurde die Einundzwanzigjährige zum Tod verurteilt und enthauptet.


Sophie Scholl:
»Beweist durch die Tat, dass ihr anders denkt!«

Leseprobe aus
Dieter Wunderlich: AußerOrdentliche Frauen. 18 Porträts
Piper Verlag, München 2009 (3. Auflage: 2011)

Das Wochenende verbrachten die Scholls voller Sorge um ihre Kinder. Am Montagmorgen brachen die Eltern der Inhaftierten nach München auf. Ihr zwanzigjähriger Sohn Werner, der zwei Tage vorher vom Kriegsdienst an der Ostfront beurlaubt heimgekommen war, begleitete sie. Als sie im Hauptbahnhof eintrafen, hatte die Gerichtsverhandlung gegen Christoph Probst und die Geschwister Scholl im Justizpalast bereits begonnen.

Roland Freisler, der Präsident des Volksgerichtshofes, war mit einer Sondermaschine von Berlin nach München geflogen, um die Verhandlung persönlich zu leiten. Man beschuldigte die Angeklagten »landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat, Wehrkraftzersetzung« . Plötzlich drängte sich ein Mann durch die Zuschauerreihen nach vorne zum Verteidiger.

Dieter Wunderlich: AußerOrdentliche Frauen. © Piper Verlag 2009

Als dieser ihn zurückwies, meldete er sich verzweifelt zu Wort. Es handelte sich um Robert Scholl. Seine Versuche, sich Gehör zu verschaffen, scheiterten jedoch, und Freisler ließ ihn und seine Frau, die ebenfalls im Gerichtssaal war, hinauswerfen. Auf dem Korridor erfuhren sie später, dass der Richter die Angeklagten nach fünfstündiger Verhandlung zum Tod verurteilt hatte. Der Gerichtsreferendar Leo Samberger nahm sich der verzweifelten Eltern an und führte sie ins Vorzimmer des Generalstaatsanwalts, wo die Sekretärin ein Gnadengesuch aufnahm.

Die Verurteilten wurden in das Vollstreckungsgefängnis München-Stadelheim gebracht. Überraschenderweise durften Robert und Magdalene Scholl ihre Kinder am Nachmittag kurz besuchen, zuerst Hans, dann Sophie. »Nun wirst du also gar nie mehr zur Türe hereinkommen«, schluchzte die Mutter, als sie ihrer Tochter gegenüberstand.

Während Werner in München blieb, fuhren die Eltern noch am selben Tag nach Ulm zurück. Sie berichteten ihren Töchtern von dem unfassbaren Urteil. Inge Scholl fuhr am nächsten Morgen nach München, um ihre Geschwister noch einmal zu sehen. Mit Werner zusammen ging sie zum Generalstaatsanwalt. Von dessen Sekretärin erfuhren sie, dass Hans und Sophie bereits tot waren.

Als Fritz Hartnagel, der am 22. Januar 1943 als einer der Letzten aus Stalingrad ausgeflogen worden war, in einem Lazarett in Lemberg die Nachricht von den Todesurteilen bekam, brach er sofort nach Berlin auf, um ein Gnadengesuch einzureichen. Bei einem Telefongespräch mit der Familie Scholl in Ulm musste er jedoch zu seinem Entsetzen erfahren, dass man seine einundzwanzigjährige Freundin Sophie, deren Bruder Hans und Christoph Probst bereits vier Stunden nach Freislers Urteilsspruch mit dem Fallbeil hingerichtet hatte.

Quelle: Dieter Wunderlich, AußerOrdentliche Frauen. 18 Porträts
© Piper Verlag, München 2009
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Fußnoten wurden in der Leseprobe weggelassen.

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