Contergan ®
Am 1. Oktober 1957 brachte das 1845 gegründete und seit 1946 auch in der Pharmabranche tätige Unternehmen Grünenthal in Stolberg bei Aachen unter dem Handelsnamen „Contergan“ ® ein neues Schlaf- und Beruhigungsmittel auf den Markt. Wirkstoff war das im Mai 1954 als Patent angemeldete Thalidomid. Das rezeptfrei zu habende Arzneimittel setzte sich rasch durch und wurde vor allem auch von Schwangeren eingenommen, weil es gegen die während der Schwangerschaft häufig auftretende Übelkeit am Morgen wirkte.
Deutschland, Mitte der Fünfzigerjahre. Dr. Heinrich Mückter, Chefchemiker der Grünenthal GmbH, sucht nach einem Schlafmittel, das auch bei Überdosis ungefährlich ist. Mit Experimenten kennt sich Dr. Mückter aus. Die polnische Justiz wirft ihm vor, er habe Fleckfieberversuche an KZ-Häftlingen durchgeführt, doch im Wirtschaftswunderland kräht danach kein Hahn mehr. Schließlich wird Dr. Mückter fündig. Thalidomid heißt der Wirkstoff, aus dem seine Träume sind. Er löst im Organismus jähe Schlafbereitschaft aus und lässt die Laborhamster todmüde vom Rad fallen. Nebenwirkungen: keine. Rasch wird Dr. Mückters Schlummerdroge zum Verkaufsschlager der Firma Grünenthal. Es sei „unschädlich wie Zuckerplätzchen“, verspricht die Werbung 1957. „Wahlweise auch mit Himbeergeschmack.“ Der Name des Wunderschlafmittels: Contergan. (Thomas Assheuer, „Die Zeit“, 7. Dezember 2006)
Niemand ahnte zunächst, dass die Einnahme von „Contergan“ während der ersten Schwangerschaftswochen (40. bis 46. Tag) zu schweren Missbildungen (Dysmelien, Aplasien) bei den ungeborenen Kindern führen konnte, wenn durch das Thalidomid die Blutzufuhr zu den Extremitäten des Embryos gestört wurde.
Schätzungsweise 2625 Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft „Contergan“ eingenommen hatten, wurden in der Bundesrepublik mit fehlenden beziehungsweise verkrüppelten Beinen und/oder Armen geboren, die ersten 24 davon bereits 1958. Aber erst Ende 1961 wurde die Ursache erkannt. Als einer der Ersten warnte der deutsche Kinderarzt und Humangenetiker Widukind Lenz (1919 – 1995) am 18. November 1961 auf der Jahreshauptversammlung der rheinisch-westfälischen Kinderärzte in Düsseldorf vor einem möglichen Zusammenhang zwischen Missbildungen bei Kindern und der Einnahme von „Contergan“ durch die Mütter während der Schwangerschaft. Neun Tage später nahm die Grünenthal GmbH das Präparat vom Markt.
Das prominenteste „Contergan“-Opfer ist wohl der am 9. November 1959 in Hildesheim geborene Bassbariton Thomas Quasthoff.
Ab 27. Mai 1968 befasste sich die Große Strafkammer des Landgerichts Aachen mit dem Arzneimittelskandal. Sieben leitende Angestellten der Grünenthal GmbH mussten sich vor dem in einem von einer Bergbaufirma angemieteten Saal in Alsdorf tagenden Gericht verantworten, bis das Verfahren nach 283 Verhandlungstagen am 18. Dezember 1970 eingestellt wurde.
Die Betroffenen organisierten sich in Interessenverbänden wie dem „Bundesverband Contergangeschädigter“. Die Firma Grünenthal stellte schließlich 100 Millionen D-Mark für sie bereit. Bei einer 1971 von der Bundesrepublik und der Grünenthal GmbH gegründeten Stiftung konnten die Opfer bis 31. Dezember 1983 Anträge auf Entschädigung stellen.
In den USA beantragte das Pharma-Unternehmen Richardson-Merrell im Herbst 1960 die Zulassung unter dem Handelsnamen Kevadon, aber im März 1962 zog man den Antrag zurück. In Spanien trugen die Thalidomid enthaltenden Pillen Markennamen wie Softenon. Dieses Präparat wurde noch bis Mai 1962 ausgeliefert, und erst im Winter 1962/63 zog das spanische Gesundheitsamt die Lizenzen für die meisten Medikamente mit dem Wirkstoff Thalidomid zurück. Offenbar wurden die Pillen jedoch noch über diesen Zeitpunkt hinaus verabreicht. Das letzte Contergan-Kind soll 2003 in Spanien geboren worden sein. (Süddeutsche Zeitung, 14. Oktober 2013)
Die Befürchtung, das Thalidomid könne das Erbgut der Opfer geschädigt haben, bewahrheitete sich glücklicherweise nicht: Die Missbildungen sind nicht vererblich.
1964 entdeckte ein israelischer Arzt, der über Restbestände von „Contergan“ verfügte, dass die Arznei bei Lepra-Erkrankungen half. Inzwischen wird der Wirkstoff Thalidomid zur Behandlung von nicht schwangeren Lepra- und Aidskranken verwendet. Gerade die antiangiogenetische Wirkung, die bei Embryos Dysmelien und Aplasien hervorrief, macht Thalidomid auch für Krebskranke interessant, denn durch die Hemmung der Neubildung von Blutgefäßen kann unter Umständen das Wachstum eines Tumors gebremst werden.
Adolf Winkelmann (*1946) drehte für den WDR einen dreistündigen Fernsehfilm in zwei Teilen über den Arzneimittelskandal: „Contergan“.
Nachtrag:
Am 25. April 2013 beschloss der Deutsche Bundestag, die Renten für die mehr als 2400 noch lebenden Contergan-Geschädigten deutlich zu erhöhen. So stieg die Höchstrente von 1152 auf 6912 € pro Monat.
© Dieter Wunderlich 2006/2013
Adolf Winkelmann: Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess