1. Frankfurter Auschwitz-Prozess


Mitte Januar 1959 erhielt der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 – 1968) von Thomas Gnielka (1928 – 1965), einem Lokalredakteur der „Frankfurter Rundschau“, Briefe mit einer Liste von angeblich auf der Flucht erschossenen KZ-Häftlingen. Unterzeichnet waren sie von Rudolf Höß, dem Lagerkommandanten von Auschwitz, und dessen Adjutanten Robert Mulka.

Die Unterlagen wurden mir zu treuen Händen von Herrn Emil Wulkan […] am 14. 1. 59 anläßlich eines Gespräches in Sachen Wiesbadener Wiedergutmachung übergeben. Herr Wulkan, ehem. KZ-Häftling, heute Mitglied des Gemeinderates der jüdischen Gemeinde in Frankfurt, war nach seiner Befreiung kurz nach dem Fall Breslaus mit anderen Häftlingen vorübergehend in der Stadt und nahm sich die Papiere als „Andenken“ von dem brennenden Polizei-Gericht mit. (Brief von Thomas Gnielka an Fritz Bauer vom 15. Januar 1959)

Daraufhin erwirkten Fritz Bauer und Hermann Langbein (1912 – 1995), der Generalsekretär des Internationalen Auschwitzkomitees, dass der Bundesgerichtshof das Landgericht Frankfurt am Main zum Gerichtsstand für einen Strafprozess gegen Auschwitz-Personal bestimmte.

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt ermittelte. Etwa 1400 Personen wurden befragt.

Am 16. April 1963 reichte die Staatsanwaltschaft eine 700 Seiten dicke, von Joachim Kügler (1926 – 2012), Georg Friedrich Vogel (1926 – 2007) und Gerhard Wiese (* 1928) verfasste Anklageschrift gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling beim Landgericht Frankfurt ein. 252 Zeugen wurden benannt und 75 Aktenordner mit Beweismaterial vorgelegt.

Richard Baer, der letzte Lagerkommandant von Auschwitz, starb im Juni 1963 in der Untersuchungshaft, und das Verfahren gegen den ehemaligen Sanitäter Hans Nierzwicki wurde wegen Krankheit abgetrennt.

Der 61-jährige Richter Hans Forester, der den Vorsitz im Auschwitz-Prozess führen sollte, erklärte in einer Selbstanzeige, dass ihn die Nationalsozialisten wegen seiner jüdischen Herkunft verfolgt, seinen Bruder in Majdanek umgebracht und seine Mutter in Theresienstadt inhaftiert hatten.

Daraufhin wurde er wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht mit der Führung des Prozesses betraut. Stattdessen übernahm Hans Hofmeyer (1904 – 1992) den Vorsitz in der „Strafsache gegen Mulka und andere“. Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer der bis dahin größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ab April 1964 tagte das Gericht im Bürgerhaus Gallus. Beteiligt waren drei Richter (Hans Hofmeyer, Walter Hotz, Josef Perseke), zwei Ergänzungsrichter, sechs Geschworene, fünf Ersatzgeschworene, vier Staatsanwälte (Oberstaatsanwalt Hanns Großmann, Staatsanwalt Georg Friedrich Vogel, Staatsanwalt Joachim Kügler, Gerichtsassesor Gerhard Wiese), drei Nebenklagevertreter, mehrere Gutachter, 19 Verteidiger und 22 Angeklagte.

Im Verlauf des Verfahrens schieden zwei der Angeklagten wegen Krankheit aus: Gerhard Neubert und Heinrich Bischoff.

Das Gericht vernahm 360 Zeugen, darunter 211 Auschwitz-Überlebende. Eine 23-köpfige Delegation reiste im Dezember 1964 nach Polen und besichtigte zwei Tage lang die verbliebenen Anlagen in Auschwitz.

Die Beweisaufnahme wurde nach 154 Verhandlungstagen am 6. Mai 1965 abgeschlossen. An 22 weiteren Verhandlungstagen erfolgten die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertreter und der Verteidiger. Am 19. und 20. August 1965 wurde das Urteil verkündet. Insgesamt erstreckte sich der Erste Frankfurter Auschwitz-Prozess über 183 Verhandlungstage.

Arthur Breitwieser, Willi Schatz und Johann Schoberth konnte nichts nachgewiesen werden; sie wurden freigesprochen. Stefan Baretzki, Emil Bednarek, Wilhelm Boger, Franz Hofmann, Oswald Kaduk und Josef Klehr wurden zu lebenslangen Zuchthausstrafen verurteilt, Pery Broad, Victor Capesius, Klaus Dylewski, Willy Frank, Emil Hantl, Karl Höcker, Franz Lucas, Robert Mulka, Herbert Scherpe und Bruno Schlage zu zeitlich begrenzten Haftstrafen. Hans Stark erhielt zehn Jahre Jugendstrafe. Der ehemalige Lagerarzt Franz Lucas wurde in einem Revisionsverfahren am 8. Oktober 1970 freigesprochen.

Giulio Ricciarelli drehte über die Vorgeschichte des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses den Kinofilm „Im Labyrinth des Schweigens“. Von Lars Kraume stammt der Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“.

Der Staat gegen Fritz Bauer / Die Heimatlosen – Regie: Lars Kraume – Drehbuch: Lars Kraume, Olivier Guez – Kamera: Christoph Friedel – Schnitt: Jens Harant – Musik: Esther Walz – Darsteller: Burghart Klaussner, Ronald Zehrfeld, Sebastian Blomberg, Jörg Schüttauf, Lilith Stangenberg, Laura Tonke, Götz Schubert, Cornelia Gröschel, Robert Atzorn, Matthias Weidenhöfer, Rüdiger Klink, Paulus Manker, Michael Schenk, Tilo Werner, Dani Levy u.a. – 2015; 105 Minuten

© Dieter Wunderlich 2015

Auschwitz
Giulio Ricciarelli: Im Labyrinth des Schweigens

Gregor von Rezzori - Kain. Das letzte Manuskript
"Kain. Das letzte Manuskript" ist eine Textcollage, bei der mehrere aus dem Roman "Der Tod meines Bruders Abel" – ebenfalls von Gregor von Rezzori – bekannte Ich-Erzähler zu Wort kommen. Das Buch zeichnet sich nicht zuletzt durch originelle Einfälle, Witz und Sarkasmus aus.
Kain. Das letzte Manuskript