Contergan

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Contergan

Originaltitel: Contergan. (1) Eine einzige Tablette, (2) Der Prozess – Regie: Adolf Winkelmann – Drehbuch: Benedikt Röskau – Kamera: David Slama – Schnitt: Rudi Heinen, Adolf Winkelmann – Musik: Hans Steingen – Darsteller: Benjamin Sadler, Katharina Wackernagel, Denise Marko, Hans-Werner Meyer, Caroline Peters, Laura Tonke, August Zirner, Peter Fitz, Jürgen Schornagel, Sylvester Groth, Stephan Kampwirth, Matthias Brandt, Bernd Stegemann, Dörte Lyssewski u.a. – 2007; 180 Minuten

Inhaltsangabe

Vera, die Ehefrau des aufstrebenden Rechtsanwalts Paul Wegener ist schwanger und freut sich auf ihr Kind. Der Gynäkologe verschreibt ihr ein, wie er sagt, harmloses Schlafmittel: Contergan. Vera nimmt eine einzige Tablette. Einige Monate später wird sie von einem Mädchen entbunden, das ihr die Ärzte zunächst gar nicht zeigen wollen: Dem Säugling fehlt das linke Bein, und die Arme sind nur ansatzweise vorhanden ...
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Kritik

"Contergan" ist kein Dokumentarfilm, sondern ein TV-Drama. Die historischen Fakten dienten als Gerippe für eine fiktive Ausgestaltung, Intimisierung und Emotionalisierung nach dramaturgischen Regeln.
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Der junge Rechtsanwalt Paul Wegener (Benjamin Sadler) schaut 1960 zuversichtlich in die Zukunft, denn die neue Kanzlei, die er gerade zusammen mit Horst Bauer (Hans-Werner Meyer) eröffnet hat, kann mit lukrativen Aufträgen aus der Industrie rechnen. Bei der Einweihungsfeier verrät ihm seine Ehefrau Vera (Katharina Wackernagel), dass sie schwanger ist.

Als Vera ihrem Gynäkologen sagt, dass sie unter Schlafstörungen leidet, verschreibt dieser ihr ein nach seinen Worten absolut harmloses Mittel: Contergan. Vera nimmt davon nur eine einzige Tablette.

Nach der Entbindung will man Vera das Neugeborene zuerst gar nicht zeigen, denn das linke Bein fehlt und Arme sind nur ansatzweise vorhanden. Der Arzt schlägt vor, „es“ in ein Heim zu bringen, aber das lassen die Eltern nicht zu. Sie nehmen ihre Tochter Katrin mit nach Hause und kümmern sich liebevoll um das kleine Mädchen.

Wegener erinnert sich an einen Scheidungsfall: Der Sohn von Franziska Steiner (Laura Tonke) war auch mit schweren Missbildungen zur Welt gekommen. Schließlich stößt er auf das Medikament Contergan. Ist es möglich, dass dieses Schlafmittel verheerende Nebenwirkungen hat? Hergestellt wird es ausgerechnet von dem Pharmaunternehmen, das Horst Bauer – dessen Frau Hanne (Caroline Peters) ebenfalls schwanger ist – als Mandanten gewinnen möchte.

Von Vera angetrieben, setzt Wegener alles daran, dass Contergan vom Markt genommen werden muss und das Pharmaunternehmen zur Rechenschaft gezogen wird. Mit Hilfe des Hamburger Kinderarztes Lange (Ernst Stötzner) und des Staatsanwalts Feddersen (Sylvester Groth) kämpft er gegen den Contergan-Hersteller. Direktor Kessler (Peter Fitz) und sein Prokurist Helmut Passlak (Bernd Stegemann) beauftragen den Rechtsanwalt Dr. Gerd Naumann (August Zirner), die Angriffe abzuwehren. Naumann, ein ebenso intelligenter wie skrupelloser Zyniker, beschränkt sich dabei nicht auf juristische Argumente, sondern lässt den Privatdetektiv Gregor Karges (Stephan Kampwirth) die Gegner ausspionieren und sorgt durch diffamierende Gerüchte dafür, dass Paul und Vera Wegener in ein schiefes Licht geraten. Vera wird auf der Straße nicht mehr gegrüßt, und Wegeners Mandantenstamm schrumpft. Horst Bauer, der den finanziellen Ruin der Kanzlei befürchtet, überwirft sich mit seinem früheren Freund und tut sich mit Naumann zusammen.

Erst eine Woche nach der Einschulung Katrins (Denise Marko) beginnt das Gerichtsverfahren.

Wenn Sie noch nicht erfahren möchten, wie es weitergeht,
überspringen Sie bitte vorerst den Rest der Inhaltsangabe.

Da Dr. Lange zwar statistische Übereinstimmungen zwischen der Einnahme von Contergan während der Schwangerschaft und Missbildungen von Kindern aufzeigen kann, aber keiner der Sachverständigen in der Lage ist, einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang nachzuweisen, rechnet Naumann damit, den Prozess so lange hinziehen zu können, bis die absolute Verjährung eintritt und kein Urteil mehr gesprochen werden kann. Offenbar verfügt der Pharmahersteller über gute Kontakte zur Politik, denn Naumanns Sozius wird plötzlich zum Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt und auf diese Weise zum Vorgesetzten des Anklagevertreters Feddersen.

Wegener befürchtet, dass die Prozessgegner mit ihrer Strategie Erfolg haben könnten und erklärt sich deshalb zu einer außergerichtlichen Einigung bereit, um wenigstens eine Entschädigung für die Opfer durchzusetzen. Vera ist entsetzt, als sie hört, dass Paul nicht mehr auf ein strenges Gerichtsurteil hinarbeitet. Die jahrelange psychische Belastung ist zu groß: Sie verlässt ihren Ehemann und nimmt Katrin mit.

Als Naumann keine weitere Verwendung mehr für Karges hat, wendet dieser sich an Wegener, doch der wirft ihn zunächst hinaus. Erst als die Verhandlungen über die Höhe der Abfindung ins Stocken geraten, bittet Wegener ihn um Hilfe: Während einer neuen Verhandlungsrunde in einem Hotel taucht Karges auf und übergibt Wegener mit geheimnisvoller Miene ein großes, dickes Kuvert (in dem sich Zeitungspapier befindet). Wegener erklärt den Herren am Konferenztisch, es seien neue Beweise aufgetaucht und er sei nicht mehr an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, sondern rechne mit einer Verurteilung der Manager. Daraufhin ist Direktor Kessler bereit, die verlangten 100 Millionen D-Mark für die Geschädigten zur Verfügung zu stellen.

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„Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ ist kein Dokumentarfilm, sondern ein zweiteiliges TV-Drama. Die historischen Fakten dienten als Gerippe für eine fiktive Ausgestaltung, Intimisierung und Emotionalisierung nach dramaturgischen Regeln.

Wo die wahre Geschichte dünn wird, trägt Winkelmann in fiktiven Nebengeschichten dick auf, und wo ihm ein juristischer Knoten den Weg versperrt, greift er schon mal zur Axt. Gefühlslage geht vor Aktenlage, denn die Träne muss rollen […]
„Emotion Dressing“ nennt sich dieses Verfahren, das nicht nur in der Suppenküche historischer Spielfilme, sondern auch im Journalismus allmählich zur Seuche wird. Erst werden Fakten mit Fiktionen nachgewürzt, dann mit Gefühl pikant abgeschmeckt […]
Selbstverständlich ist solch ein historischer Spielfilm frei, Charaktere auszumalen, Dialoge zu erfinden und den Erzählfaden fortzuspinnen. Dennoch gewinnt er seine Fallhöhe und seine moralische Autorität aus einem dokumentarischen Anspruch – und genau das sollte ihm verbieten, aus Gründen des Emotionsdesigns fröhlich zu vereinfachen oder mit Detailwahrheiten Schlitten zu fahren. Ganz nebenbei verrät der Geist der Doku-Fiktion ein ausbeuterisches Verhältnis zum historischen Stoff. Die Zeitgeschichte wird allein nach ihrem Affektpotenzial abgetastet, nach ihrem dramaturgischen Kitzel. Am Ende befördert die Fiktionalisierung der Fakten genau das, was Grünenthal sich so sehnlich wünscht. Der Zuschauer hat sich eingefühlt, und nun ist Ruhe.
(Thomas Assheuer, „Die Zeit“, 7. Dezember 2006)

„Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ beschäftigt sich nicht nur mit dem Contergan-Skandal, sondern vermittelt zugleich ein Bild der damaligen Gesellschaft, in der das Weltbild der Nationalsozialisten noch virulent war und zwischen Politik und Wirtschaft enge Beziehungen bestanden. Positiv ist auch, dass die Behinderung der Kinder weder „ausgestellt“ noch verdrängt wird. Das ist vor allem ein Verdienst von Denise Marko, die aufgrund eines seltenen Gen-Defekts ohne Arme und mit nur einem Bein geboren wurde: Sie bewegt sich so geschickt und zeigt so viel Lebensmut, dass man ihr gebannt zusieht. Benedikt Röskau (Drehbuch) und Adolf Winkelmann (Regie) haben Paul und Vera Wegener nicht zu Helden gemacht, sondern wir sehen, wie sie an der jahrelangen psychischen Belastung beinahe zerbrechen. Zu viele Nebensächlichkeiten verhindern allerdings eine stringente Entwicklung der Handlung, und weil sie sich nicht nahtlos aus der Entwicklung ergeben, zerstückeln sie den Ablauf, wirken hölzern bzw. konstruiert und lassen keine Spannungssteigerung zu. Eine Straffung hätte dem zweiteiligen Fernsehfilm „Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ also gutgetan.

Die Dreharbeiten fanden vom 2. November 2005 bis 31. Januar 2006 im Köln-Bonner Raum statt.

Weil sich Karl-Hermann Schulte-Hillen, der im Contergan-Prozess die Geschädigten gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal vertreten hatte, in der Figur Paul Wegener wiedererkannte, versuchte er zusammen mit seinem früheren Prozess-Gegner die Ausstrahlung des Fernsehfilms „Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ zu verhindern. Richter Andreas Buske vom Hamburger Landgericht gab den Klägern im Juli 2006 Recht und untersagte die Ausstrahlung des Films. In der Begründung heißt es, „Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ habe mehr Dokumentations- als Spielfilm-Charakter; deshalb könne keine künstlerische Freiheit in Anspruch genommen werden. Dieses Urteil wurde im April 2007 von Richterin Marion Raben vom Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, und im September 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die ARD den zweiteiligen Film „Contergan. Eine einzige Tablette. Der Prozess“ am 7. und 8. November senden dürfe.

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2007

Thalidomid, Contergan

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In den Geschichten und Gedichten, die Nikola Hahn unter dem Titel "Baumgesicht" zusammengestellt hat, geht es weder um ambitionierte noch um spektakuläre Themen, sondern um teils nachdenkliche, teils schalkhafte, immer einfühlsame Erlebnisse von Durchschnitts­menschen im Alltag.
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