Ferdinand von Schirach : Strafe

Strafe
Strafe Originalausgabe: Luchterhand Literaturverlag, München 2018 ISBN: 978-3-630-87538-5, 189 Seiten ISBN: 978-3-641-20341-2 (eBook)
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Die Schöffin – Die falsche Seite – Ein hellblauer Tag – Lydia – Nachbarn – Der kleine Mann – Der Taucher – Stinkefisch – Das Seehaus – Subotnik – Tennis – Der Freund
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Kritik

In den zwölf unter dem Titel "Strafe" zusammengefassten, vermutlich auf realen Fällen basierenden Kurz­geschich­ten veranschaulicht Ferdinand von Schirach, dass es vor Gericht weniger auf Wahrheit und Gerechtigkeit als auf Formalien ankommt.
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Die Schöffin

Katharina wächst in einem Dorf im Schwarzwald auf. Sie ist 14 Jahre alt, als der Vater eine Affäre mit seiner Sekretärin hat, und die Mutter mit ihr nach Bonn zieht. Später studiert Katharina Politikwissenschaften und arbeitet schließlich für eine politische Stiftung. Nach einem Nervenzusammenbruch nimmt sie eine Anstellung als Pressesprecherin eines Unternehmens in Berlin an.

Bald darauf beruft das Landgericht sie für fünf Jahre zur Schöffin. Vergeblich versucht Katharina, der ihr Angst machenden Aufgabe zu entgehen.

Gleich beim ersten Fall bricht sie in Tränen aus, weil die Belastungszeugin ebenso einsam und unglücklich ist wie sie. Der Verteidiger des Angeklagten – des Ehemanns der Hauptzeugin – stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin, und weil kein Ersatz verfügbar ist, platzt der Prozess. Der gewalttätige Angeklagte, der seine Frau schwer misshandelt haben soll, kommt frei.

Vier Monate später erschlägt er seine Frau mit einem Hammer.

Die falsche Seite

Schlesinger ist ein guter Strafverteidiger. Aber ein Fall wirft ihn aus der Bahn: Ein Mandant, der seine Kinder gequält haben soll, muss freigesprochen werden, weil die Indizien nicht für eine Verurteilung reichen. Der Mann fährt nach Hause, stopft seinen zweijährigen Sohn in die Waschmaschine und schaltet sie ein.

Daraufhin beginnt Schlesinger zu trinken. Seine Ehe zerbricht. Vor Gericht steht er fast nur noch als Pflichtverteidiger.

In dieser Funktion hat er eine 43-jährige Frau zu verteidigen, die ihren Ehemann erschossen haben soll. Der Richter konstatiert:

„Ich kann es so zusammenfassen: Sie hatten ein Motiv, die Gelegenheit und die Waffe. Und Sie haben kein Alibi.“

Im Prozess kann Schlesinger das Gericht aufgrund eines von den Ermittlern übersehenen Details überzeugen, dass der Mann sich selbst erschoss. Die Angeklagte wird freigesprochen.

Ein hellblauer Tag

Die Angeklagte wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hält sie für schuldig, ihren Säugling getötet zu haben, weil sie das ständige Schreien nicht mehr ertrug und von der Situation überfordert war.

Nach zwei Jahren kommt sie vorzeitig frei. Ihr Ehemann Ryan hat sie kein einziges Mal besucht und holt sie auch nicht vom Gefängnis ab.

Er sitzt zu Hause und hat gerade eine neue Satellitenschüssel gekauft. Um sie anzubringen, trägt er einen Stuhl auf den Balkon und steigt darauf. Seine Frau tritt dagegen. Er stürzt vier Etagen tief.

Als seine Frau damals vom Einkaufen kam, war das Kind tot. Ryan behauptete, es sei ihm aus der Hand gerutscht, und er drängte sie, die Schuld auf sich zu nehmen, weil er wegen Raubes und Körperverletzung vorbestraft war.

Sie wird erneut festgenommen. Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass sie ihren Mann umbrachte, kann es jedoch nicht beweisen. Sie wird freigesprochen.

Lydia

Meyerbeck arbeitet seit 13 Jahren als Programmierer. Eine Beförderung lehnte er ab, weil er mit anderen Menschen nicht gut umgehen kann. Seine Frau trennt sich von ihm und besorgt ihm eine Wohnung.

Im Internet kauft er eine Sexpuppe. Der gibt er den Namen Lydia.

Ein Jahr später findet er die Balkontür aufgehebelt vor.

Im Wohnzimmer liegt die Puppe über der Lehne des Sofas, Kleid und Unterwäsche sind zerrissen, der Kopf um 180 Grad gedreht, die Beine überspreizt. Im Mund, im After und in der Vagina stecken Kerzen aus Meyerbecks Leuchter. Auf dem Wohnzimmertisch ist mit dem Lippenstift, den er für sie gekauft hat, geschrieben: „Perverse Sau“.

Meyerbeck verdächtigt seinen Nachbarn. Der wird vier Wochen später in die Notaufnahme gebracht. Als die Polizei bei Meyerbeck klingelt, übergibt er eine Plastiktüte mit einem blutverschmierten Baseballschläger und lässt sich widerstandslos festnehmen.

Zehn Monate später steht er vor Gericht. Man verurteilt ihn zu sechs Monaten Haft, aber die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Nachbarn

Sie waren 24 Jahre lang verheiratet. Dann starb Emily Brinkmann im Alter von 53 Jahren an Hautkrebs. Das war vor vier Jahren.

Das Nachbarhaus wird verkauft, und ein Ehepaar zieht ein. Der Mann kommt meist spät von der Agentur, in der er beschäftigt ist. Die Frau klingelt bei Brinkmann und stellt sich vor. Dabei nennt sie nur ihren Vornamen: Antonia. Bald besucht Brinkmann die Nachbarin fast jeden Tag. Sie trägt keinen BH unter dem T-Shirt und legt sich nackt auf die Steinplatten neben den Pool.

Während Antonia für ein paar Tage zu ihren Eltern gefahren ist, repariert ihr Ehemann den Jaguar. Es ist ein Sonntag. Er liegt unter dem auf zwei Wagen­hebern aufgebockten Wagen, als Brinkmann hinübergeht.

Brinkmann stellt seinen Fuß auf die Stoßstange. Das Chrom blendet ihn in der Sonne. Mit seinem ganzen Gewicht drückt er dagegen. Die beiden Wagenheber knicken um, das Auto rutscht auf den Mann.

Die Polizei geht von einem tödlichen Unfall aus.

Der kleine Mann

Strelitz, der stellvertretende Leiter eines Supermarkts in Berlin, ist 43 Jahre alt und unverheiratet. Weil er klein ist, wird er nicht ernstgenommen.

Zufällig beobachtet er in dem türkischen Restaurant gegenüber seiner Wohnung in Kreuzberg zwei Männer, die augenscheinlich mit Drogen handeln. Einer von ihnen trägt eine Sporttasche in das Mietshaus hinüber und kommt nach einer Weile ohne sie zurück.

Die Tasche findet Strelitz im Keller hinter Brettern versteckt. Sie enthält fünf Kokain-Pakete, jedes etwa ein Kilogramm schwer.

Er geht noch einmal zu dem türkischen Wirt. Der schließt, trinkt aber noch mit dem Stammgast selbstgebrannten Raki. Als er hört, dass Strelitz fünf Kilogramm Kokain loswerden möchte, warnt er ihn:

„Fünf Kilo?“ Der Wirt atmet laut aus. „Ich frage Dich nicht, woher Du die hast, aber wenn es Ärger gibt, ist es Dein Ärger, nicht meiner. Bist Du sicher, dass Du das willst?“

Der Wirt telefoniert mit jemandem und sagt dann, sein Gesprächspartner werde in zehn Minuten da sein. Strelitz geht los, um die Tasche zu holen. Auf dem Rückweg trifft er vor dem Restaurant auf einen der beiden Drogendealer, die er zuvor beobachtete. Der starrt auf die Tasche. Nach einer Schrecksekunde rennt Strelitz zu seinem am Straßenrand geparkten Auto. Der Dealer verfolgt ihn und reißt die Tür auf, als Strelitz losfährt. Im Rückspiegel sieht Strelitz den Angreifer am Boden liegen. Er prallt frontal gegen einen Brückenpfeiler der Hochbahn.

Strelitz muss mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren rechnen. In der Untersuchungshaft wird er von den anderen Häftlingen respektiert, die annehmen, dass er schon länger groß im Drogengeschäft sei. Zum ersten Mal in seinem Leben spielt seine Körpergröße keine Rolle.

Im Gefängnis wird Strelitz ein Strafbefehl wegen des Unfalls zugestellt. Er hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut. Zur Strafe wird ihm die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen, und er muss 90 Tagessätze in Höhe von 30 Euro zahlen. Strelitz verzichtet auf den möglichen Einspruch.

Sechs Wochen später soll der Prozess gegen ihn stattfinden. Aber der Vorsitzende empfängt ihn mit der Frage, ob er einen Strafbefehl wegen der Trunkenheitsfahrt bekommen habe und die Frist für den Einspruch abgelaufen sei. Die Juristen erklären ihm, dass er nach dem Grundsatz ne bis in idem nicht mehr wegen des Drogendelikts verurteilt werden könne.

„In Ihrem Fall ist das so: Das Amtsgericht hat Sie mit dem Strafbefehl wegen der Trunkenheitsfahrt verurteilt. Heute soll über die Drogenstraftat verhandelt werden. Das sind zwei Straftaten. Aber so einfach ist es eben nicht. Wenn wir im Gericht nämlich von Tat sprechen, meinen wir das Verhalten des Täters, soweit es einen so genannten einheitlichen Lebensvorgang bildet. Wenn Sie zum Beispiel ein Auto stehlen und fahren damit zu einer Bank, die Sie überfallen, sprechen wir nur von einer Tat. […] Die zwei Taten – Fahrt und Drogendelikt – sind also rechtlich gesehen nur eine Tat. Und weil Sie dafür bereits verurteilt wurden, kann jetzt nicht noch einmal gegen Sie verhandelt werden.“

Der Taucher

Das Ehepaar lernte sich vor 17 Jahren kennen. Er kam aus Norddeutschland nach Oberbayern und avancierte in dem Unternehmen, in dem sie als Chefsekretärin arbeitete, zum leitenden Ingenieur. Als sie ein Kind bekamen, ließ er es sich nicht nehmen, mit in den Kreißsaal zu kommen. Was er dort sah, warf ihn aus der Bahn. Danach schreckte er vor dem Geschlechtsverkehr zurück.

„Immer sehe er den Kopf des Sohnes aus ihr herauskommen, seine nassen schwarzen Haare zwischen ihren Beinen.“

Eines Tages ruft die Frau den Arzt. Ihr Mann liegt tot auf dem Bett. Dem Arzt fallen die punktförmigen Unterblutungen in den Augen und die Verletzungen am Hals auf. Er müsse die Polizei verständigen, sagt er, denn ihr Mann sei keines natürlichen Todes gestorben. Auf dem Polizeirevier werden ihr Gürtel und Schuhbänder abgenommen.

Ihrem Anwalt sagt sie, dass sie ihren Mann mit einem Seil um den Hals am Sprossenheizkörper im Bad hängend gefunden habe. Er trug einen Taucheranzug. Das Gemächt lag frei. Augenscheinlich hatte er sich zur Luststeigerung beim Masturbieren stranguliert. Sie schnitt ihn ab, zog ihn aus und wuchtete ihn auf das Bett, bevor sie den Arzt rief. Im Dorf dürfe niemand erfahren, wie sie ihn gefunden habe, sagt sie.

Der Gerichtsmediziner bestätigt, dass man ältere, möglicherweise durch wiederholte Selbststrangulierungen verursachte Verletzungen am Kehlkopf des Toten gefunden habe.

Die Witwe wird freigesprochen. Zwei Wochen später findet die Beerdigung statt. Im Dorf weiß niemand von ihrer Inhaftierung oder von den Umständen, unter denen ihr Mann starb.

Sie hat nur seinen Kopf gegen das Seil gedrückt, bis er ganz ruhig wurde […].

Stinkefisch

Der elfjährige Tom wird zu einer Mutprobe gezwungen. Er muss zu einem vor seinem verwahrlosten Haus sitzenden alten Mann gehen und laut „Stinkefisch“ rufen. Tom tut es. Der Mann nimmt seine dunkle Brille ab, und Tom erkennt, dass der Greis blind ist. Da sagt er leise: „Das war dumm von mir.“ Aber bevor er wieder gehen kann, werfen die anderen Jungen Steine. Einige treffen den Mann am Kopf.

Polizisten kommen in die Schule. Weil Zeugen sahen, wie Tom zu dem Mann ging, der jetzt schwer verletzt im Krankenhaus liegt, gilt er als Rädelsführer. Aber die Kinder sind noch nicht strafmündig und werden deshalb nicht angeklagt. Nur die Jugendfürsorge spricht mit den Eltern.

Ein paar Monate später wird das Haus des Mannes abgerissen, um Platz für ein Einkaufszentrum zu schaffen.

Das Seehaus

Als Felix Ascher geboren wird, sind seine Eltern 43 bzw. 39 Jahre alt. Beide arbeiten bei den Stadtwerken München, als Versorgungstechniker bzw. Buchhalterin. Felix verbringt viel Zeit mit seinem verwitweten Großvater in dessen Seehaus in Oberbayern. Als der Großvater stirbt, ist er 14 Jahre alt.

Nach Bundeswehr und Studium beginnt Felix Ascher eine Karriere bei einem Versicherungskonzern in Hamburg. Im Alter von 46 Jahren lässt er sich nach Istanbul versetzen, und drei Jahre später avanciert er zum Bereichsleiter für den arabischen Raum.

Als er Mitte 50 ist, geht er in den Vorruhestand und zieht in das geliebte, vom Großvater hinterlassene Seehaus.

Fünf Jahre später beschließt die Bürgerversammlung der Gemeinde, das Gelände mit den leerstehenden Fischerhütten am See zu verkaufen. Ein Investor baut dort Ferienhäuser. Vergeblich hat Felix Ascher versucht, den Trubel in seiner Nachbarschaft zu verhindern.

Er nimmt eines der Gewehre seines Großvaters und reinigt es. Dann geht er zum Ferienhaus der Familie eines Hotelmanagers. Der Mann und die beiden Kinder sind bereits nach München zurückgefahren. Die 29-jährige Frau ist noch beim Aufräumen. Felix Ascher erschießt sie. Dann versenkt er das zersägte Gewehr im Murnauer Moos.

Die Mordkommission kann den Täter zunächst nicht ermitteln.

Aber fünf Tage nach der Tat rutscht Felix Ascher auf der Kellertreppe aus und bricht sich die Hüfte. Die Putzfrau findet ihn am nächsten Morgen. Einer Polizistin, die sich im Keller umsieht, fällt das fehlende Gewehr im Waffenschrank auf. Daraufhin werden bei dem Mordverdächtigen im Krankenzimmer Abhörmikrofone installiert, und nachdem er Selbstgespräche über die Tat geführt hat („ich hätte auch gleich die Hütten niederbrennen sollen“), wird Felix Ascher angeklagt.

Aber das Gericht hebt den Haftbefehl auf, denn Selbstgespräche sind gesprochene Gedanken, und die gehören zur Intimsphäre des Menschen, dürfen also nicht als Beweismaterial verwendet werden.

Subotnik

Seyma Deledenkobdülkadirs Vater kam als 18-Jähriger aus der Türkei nach Deutschland, fand Arbeit in einer Zeche im Ruhrgebiet und heiratete im Jahr darauf eine ihm von den Eltern zugewiesene Türkin.

Nach dem Abitur wirft Seyma das vom Vater aufgezwungene Kopftuch weg, zieht nach Berlin, studiert Jura und promoviert. Dann fängt sie in der Kanzlei eines von ihr verehrten älteren Rechtsanwalts zu arbeiten an.

Schließlich übernimmt sie die Verteidigung eines Mannes, der seit neun Monaten in Untersuchungshaft auf die Hauptverhandlung wartet. Die Staatsanwaltschaft hält ihn nach dreijährigen Ermittlungen für den Kopf einer Bande, die Frauen aus Osteuropa nach Berlin verschleppt und zur Prostitution zwingt. Aber die Beweislage ist dünn, bis es der Staatsanwaltschaft gelingt, eine Belastungszeugin zu präsentieren.

Die Rumänin schämt sich und fürchtet sich vor dem Angeklagten. Das Gericht lässt deshalb für die Dauer ihrer Aussage den Angeklagten in die Zelle zurückbringen und schließt die Öffentlichkeit aus.

Die junge Frau berichtet, wie der Angeklagte in ihr Dorf kam und davon sprach, dass sie als Altenpflegerin in Berlin das Zehnfache eines rumänischen Durchschnittslohnes verdienen könne. Die Eltern waren mit ihrem Umzug nach Deutschland einverstanden. Nach der Grenzkontrolle nahm der Mann ihr den Pass ab, und als sie sich in Berlin weigerte, für ihn anzuschaffen, holte er fünf Straßenarbeiter, die sie ausgezogen aufs Bett fesselten und wieder und wieder über sie herfielen. Das habe der Angeklagte „Subotnik“ genannt, sagt die Zeugin vor Gericht. Als sie verzweifelt von Selbstmord sprach, drohte er damit, ihrer Schwester etwas anzutun:

„Ich kenne deine kleine Schwester. Wie alt ist sie? Sieben oder acht? Sie ist noch zu jung für die Männer. Oder vielleicht ist sie es ja doch nicht. Wir müssten es probieren.“

Zwei Jahre lang arbeitete sie mit sechs anderen Frauen zusammen für den Angeklagten. Als sie krank wurde und bei jeder Berührung schrie, schlug er sie zusammen und zerschnitt ihr das Gesicht. Einer seiner Kumpane fuhr sie zum Krankenhaus und warf sie dort vor die Tür. Sie blieb am Leben, aber Ihr rechtes Auge konnte nicht mehr gerettet werden. Gegenüber der Polizei behauptete sie, in eine Glasscheibe gefallen zu sein, und sobald sie dazu in der Lage war, kehrte sie nach Rumänien zurück. Das war vor zwei Jahren.

Dann erfuhr sie, dass deutsche Behörden die rumänische Polizei um Amtshilfe im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Verbrecher gebeten hatten. Um anderen Frauen zu helfen, die noch unter der Bande leiden, ließ sie sich überreden, nach Berlin zu reisen und als Belastungszeugin aufzutreten, obwohl ihr das sehr schwer fällt.

Seyma erklärt der Vorsitzenden nach dieser schockierenden Aussage, sie wolle ihr Mandat niederlegen und diesen Mann nicht länger verteidigen. Aber die Richterin entgegnet, in diesem Fall werde sie die Anwältin dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beiordnen, um den Prozess nicht platzen zu lassen.

Der Angeklagte wird zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Noch am selben Tag legt Seyma Revision ein, wie man es von einer pflichtbewussten Verteidigerin erwartet.

Einige Zeit später entdeckt sie einen Verfahrensfehler.

Die Vorsitzende hatte den Angeklagten nur von der Verhandlung ausgeschlossen, so lange die Zeugin aussagte. Das durfte sie tun. Aber dann entließ sie die Zeugin, bevor der Angeklagte wieder im Saal war – und das war falsch. Ein Angeklagter hat das Recht und die Pflicht an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Er ist Subjekt und nicht bloßes Objekt des Strafverfahrens. Er darf und soll auch darüber mitentscheiden, ob ein Zeuge entlassen wird. Und das konnte der Angeklagte nicht, weil er gar nicht anwesend war. Natürlich wollte die Vorsitzende seine Rechte nicht bewusst beschneiden. Aber darauf kommt es nicht an […].

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hat, wird die Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer wiederholt. Aber die Belastungszeugin ist verschwunden. Die Eltern erklären, sie sei nie aus Berlin zurückgekommen. Gerüchten zufolge wurde sie ermordet. Weil die anderen Beweismittel nicht für eine Verurteilung ausreichen, muss der Angeklagte freigesprochen werden.

Tennis

Als die 36-jährige Pressefotografin von einer einwöchigen Reise aus Venezuela nach Deutschland zurückkehrt, findet sie im Bett eine Perlenkette, die ihr nicht gehört. Sie ist seit elf Jahren mit ihrem 22 Jahre älteren Mann verheiratet. Am nächsten Morgen bricht sie zu einer Reise nach Jekaterinburg auf. Die Perlenkette legt sie auf die Treppe.

Bei der Rückkehr wartet unerwartet ihr Bruder am Frankfurter Flughafen auf auf sie. Man habe sie in Russland nicht erreichen können, sagt er. Ihr Mann liege im Krankenhaus.

Es war ein Unfall. Er rutschte im Dunkeln auf der Perlenkette aus und schlug mit dem Kopf gegen die Granitstufen. Weil die Funktionen seiner Großhirnrinde gestört sind, kann er kaum sprechen, muss gewaschen, angekleidet und gefüttert werden.

Früher hatte er seiner Frau gesagt, sie habe kein Ballgefühl und könne deshalb nicht Tennis spielen. Nun lernt sie es und gilt als Naturtalent.

Sie zieht sich […] aus. Dann geht sie zu ihrem Mann auf die Terrasse und stellt sich nackt vor ihn, die Arme auf dem Rücken gekreuzt. Das Einzige, was sie trägt, ist die Perlenkette der fremden Frau.

Der Freund

Als er zehn Jahre alt war, kam der Ich-Erzähler in ein Internat. Dort wurde Richard sein bester Freund. Richard studierte Geschichte am Trinity College in Oxford, später zwei Jahre Jura in Harvard. Er zog nach New York und heiratete Sheryl, eine fünf Jahre jüngere Amerikanerin aus Boston.

Lange haben die beiden Freunde nichts mehr voneinander gehört. Als der Ich-Erzähler, ein deutscher Rechtsanwalt, beruflich in New York zu tun hat, besucht er Richard, der – wie er von dessen in Genf lebenden Bruder erfahren hat – seit einiger Zeit in einem teuren Hotel wohnt. Eine junge Frau mit verquollenen Augen, die nur ein T-Shirt trägt, öffnet die Tür. Auch Richard steht offensichtlich unter Drogen.

Zwei Jahre später erhält der Rechtsanwalt eine Mail, in der Richard ihm mitteilt, dass er in der Normandie sei. Richard freut sich über den Besuch seines Freundes und vertraut ihm an, was ihn aus der Bahn warf: Nachdem er Sheryl erklärt hatte, dass er sich von ihr trennen wolle, ging sie joggen. Im Central Park wurde sie überfallen. Die beiden 20 bzw. 18 Jahre alten Männer schlugen ihr den Schädel ein, raubten sie aus und steckten ihr Zweige in die Vagina. Daraufhin zog Richard ins Hotel und begann, sich bewusst zu zerstören, denn er fühlt sich schuldig an Sheryls Tod.

Zwei Wochen nach dem Besuch seines Freundes bringt er sich mit Natrium-Pentobarbital um.

Der Rechtsanwalt beendet seine Tätigkeit als Strafverteidiger und wird Schriftsteller.

Einige Monate nach dem Tag in der Normandie habe ich mit dem Schreiben begonnen. Es war zu viel geworden. Die meisten Menschen kennen den gewaltsamen Tod nicht, sie wissen nicht, wie er aussieht, wie er riecht und welche Leere er hinterlässt. Ich dachte an die Menschen, die ich verteidigt hatte, an ihre Einsamkeit, ihre Fremdheit und ihr Erschrecken über sich selbst.
Nach den 20 Jahren als Strafverteidiger blieb nur ein Karton übrig […]. Ich dachte, ein neues Leben wäre leichter, aber es wurde nie leichter.

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Mit der unter dem Titel „Strafe“ zusammengefassten Sammlung von 12 Stories erweitert Ferdinand von Schirach die Bände „Verbrechen“ und „Schuld“ zur Trilogie.

Die Kurzgeschichten basieren vermutlich auf realen Fällen, die Ferdinand von Schirach als Rechtsanwalt erlebte, auch wenn er diese verfremdete, verdichtete und veränderte. „Strafe“ veranschaulicht, dass es vor Gericht weniger auf Wahrheit und Gerechtigkeit als auf Formalien ankommt. Beispielsweise muss ein grausamer Menschenhändler wegen eines Verfahrensfehlers am Ende freigesprochen werden („Subotnik“). Das geht unter die Haut.

Ferdinand von Schirach stellt das Dilemma des Justizwesens nüchtern dar, ohne es anzuprangern. Ebenso wenig urteilt er über die Menschen.

Er schreibt in kurzen, schlichten Sätzen distanziert, nüchtern und schnörkellos. Diese verknappte Berichtsform macht die Geschichten realistisch und authentisch. Ferdinand von Schirach beschränkt sich weitgehend auf das Sichtbare, gibt nur hin und wieder Gedanken und Gefühle der Figuren in einem kurzen inneren Monolog wieder. Auf psychologische Erklärungen verzichtet er.

Die letzte der zwölf unter dem Titel „Strafe“ veröffentlichten Kurzgeschichten – „Der Freund“ – scheint autobiografische Züge aufzuweisen. Der Ich-Erzähler, ein Rechtsanwalt, der nach dem Suizid seines Freundes mit einer Karriere als Schriftsteller beginnt, könnte Ferdinand von Schirach selbst sein.

„Strafe“ gibt es auch als Hörbuch, gelesen von Ferdinand von Schirach (ISBN 978-3-8445-2877-0).

 

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2018
Textauszüge: © Luchterhand Literaturverlag

Ferdinand von Schirach: Verbrechen
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Ferdinand von Schirach: Der Fall Collini
Ferdinand von Schirach: Der Bäcker
Ferdinand von Schirach: Tabu
Ferdinand von Schirach: Terror (Verfilmung)
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Ferdinand von Schirach: Sie sagt. Er sagt. Ein Theaterstück

Nele Neuhaus - Tiefe Wunden
Für ihren atemberaubenden, anspruchsvoll aufgebauten Kriminalroman "Tiefe Wunden" hat Nele Neuhaus sich einen ungewöhnlichen Plot ausgedacht.
Tiefe Wunden